Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2223 16 St 31N

Steuerliche Berücksichtigung von Mitgliedsbeiträgen an Körperschaften zur Förderung kultureller Einrichtungen

KSt-Kartei

Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ist mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2007 I S. 2332) in Kraft getreten.

Nach der Begründung zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 16/5200 vom , Seite 16) fördern Körperschaften zur Förderung kultureller Einrichtungen grundsätzlich Kunst und Kultur (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 AO). Eine eventuelle Gewährung von Vergünstigungen durch die geförderte Einrichtung (z.B. Jahresgaben, verbilligter Eintritt, Veranstaltungen für Mitglieder) steht dem nicht entgegen. Daher sind künftig Mitgliedsbeiträge an diese Körperschaften als Sonderausgaben nach § 10b Abs. 1 Satz 1 EStG abzugsfähig.

Das (Steuerliche Berücksichtigung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen; Abgrenzung zwischen der Förderung kultureller Zwecke und kultureller Betätigungen für die Frage des Abzugs von Mitgliedsbeiträgen: BStBl 2006 I S. 216), das nach seinem Wortlaut ab 2007 anzuwenden war. dessen Anwendung aber bereits mit (BStBl 2007 I S. 75) ausgesetzt wurde, ist damit überholt.

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Fundstelle(n):
GAAAC-64839