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FG Brandenburg 12.09.2007 12 K 6366/04 B, NWB direkt 49/2007 S. 10

Ermöglichung der Kabelnutzung als unschädliche Nebentätigkeit

Nebentätigkeiten schließen ausnahmsweise die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für Grundstücksunternehmen (§ 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG) nicht aus, wenn sie der Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes im engeren Sinne dienen und als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung angesehen werden können. Unter diese steuerunschädlichen Nebentätigkeiten fällt die Ermöglichung der Kabelnutzung für die Mieter sowohl dann, wenn es um die Verwaltung der Kabelnutzung durch das Grundstücksunternehmen in eigener Regie geht (Inkasso der Kabelgebühren durch den Vermieter für den Kabelbetreiber usw.), als auch dann, wenn das Grundstücksunternehmen einmalig Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Überleitung der Kabelverträge auf den Kabelbetreiber erbringt (u. a. U...

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