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NWB direkt Nr. 48 vom

Kurz notiert

Arbeitslosenversicherungsbeitrag sinkt – Länger Arbeitslosengeld für Ältere

Am hat der Bundestag eine Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung und die längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für Ältere beschlossen. Zum sinkt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 4,2 auf 3,3 %. Arbeitnehmer ab 50 Jahre können vom kommenden Jahr an 15 Monate Arbeitslosengeld I beziehen, wenn sie zuvor 30 Monate lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Nach Vollendung des 55. Lebensjahrs steigt die Bezugszeit auf 18 Monate, wenn zuvor drei Jahre lang Versicherungsbeiträge gezahlt wurden. Wer ab einem Alter von 58 Jahren seinen Job verliert, erhält bis zu zwei Jahre lang Arbeitslosengeld I, wenn vier Jahre lang Arbeitslosenversicherungsbeiträge gezahlt wurden. Die versicherungspflichtige Beschäftigung muss jeweils innerhalb von fünf Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit bestanden haben.

Lohnsteuer-Richtlinien 2008 passieren den Bundesrat

Nach dem Beschluss der Bundesregierung v. hat nunmehr auch der Bundesrat dem Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2008 zugestimmt. Die Richtlinien werden demnächst im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht und sind grundsätzlich ab dem anzuwenden.

Ergebnisse der 130. Sitzung des Ar...

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