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Die Unternehmergesellschaft
Der neue § 5a GmbHG im Regierungsentwurf zum MoMiG
Eines der Hauptanliegen der GmbH-Reform besteht darin, auf die Konkurrenz zu reagieren, die der deutschen GmbH durch ausländische Rechtsformen, insbesondere der Private Limited Company des englischen Rechts erwachsen ist. Die englische Private Limited Company kennt kein Mindeststammkapital. Nach einer kürzlich durchgeführten Studie soll es in den letzten Jahren bereits zur Gründung von rund 30 000 englischen Limiteds in Deutschland gekommen sein. Vor diesem Hintergrund mag deutlich werden, dass der deutsche Gesetzgeber handeln musste. Die Reaktion auf die englische Limited soll nun die Unternehmergesellschaft in § 5a des Regierungsentwurfs zum MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) sein, die ebenfalls kein Mindeststammkapital kennt und somit auch mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden kann. Unter Berücksichtigung des aktuellen Stands des Gesetzgebungsverfahrens wird die Unternehmergesellschaft nachfolgend vorgestellt. Auf die bislang seitens des Bundesrats und vor allem seitens der Literatur geäußerten Kritik wird dabei ebenfalls einzugehen sein.
I. Der aktuelle Stand des Gesetzgebungsverfahrens
Die Bundesregierung hatte bereits...