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BBEV Nr. 12 vom Seite 377

Schwarzgeld im Nachlass

Heikel für den Erben und dessen Berater

von Dr. Michael Szczesny, Bad Mergentheim und Dr. Eckhard Wälzholz, Füssen und

Immer wieder kommt es vor, dass ein Erblasser Schwarzgelder oder sonstiges, bisher dem Finanzamt verschwiegenes Vermögen hatte und dieses erst nach seinem Tode auftaucht. Der Erbe steht dann sowohl einkommensteuerrechtlich als auch erbschaftsteuerlich vor der Frage, wie er sich zu verhalten hat. Für den Erben können – je nach den Umständen des Einzelfalls – strafrechtliche Sanktionen drohen. Steuerrechtliche Folgen sind jedoch in jedem Fall zu prüfen. Diese beziehen sich sowohl auf die eigenen Erklärungspflichten des Erben bzw. den Eintritt der Verjährung als auch auf die Abzugsfähigkeit von nacherhobenen Steuern. Ähnliche Probleme stellen sich auch für Testamentsvollstrecker, die ebenso zahlreiche steuerliche Pflichten treffen. Der folgende Beitrag erläutert die zu beachtenden Besonderheiten in diesen Fällen.

I. Problematik

Trotz zahlreicher Harmonisierungsversuche, insbesondere im Rahmen der EU, ist die Verlockung immer noch groß, Kapitalvermögen an der deutschen Steuer vorbei im Ausland anzulegen. So versucht der Gesetzgeber, Anreize zu schaffen, um dieser Problematik Herr zu werden, indem er den betreffenden Personen (gelegentlich) Straffreiheit zusagt (vgl. hierzu das Gesetz über die strafbefreiende Erklärung v. , BGBl I S. 2928; fr...BGBl I S. 1093

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