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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 14 V 1366/07 A(G)

Gesetze: EStG 1997 § 15 Abs. 3 Nr. 1EStG i. d. F. des JStG 2007 § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG§ 52 Abs. 32a GewStG§ 7 GG Art. 20 Abs. 3

Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 – Abfärbewirkung gewerblicher Beteiligungseinkünfte

Leitsatz

  1. An der Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Anwendung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007 betr. die Abfärbewirkung gewerblicher Beteiligungseinkünfte bestehen keine ernstlichen Zweifel.

  2. In den Jahren 2000 und 2001 mussten die Stpfl. ihre Dispositionen an der von Rechtsprechung und Verwaltungspraxis einmütig beachteten sog. Abfärbetheorie ausrichten.

  3. Das , BFHE 207, 466, BStBl II 2005, 383) ist daher nicht geeignet, für diese Jahre eine zu beachtende Vertrauensposition zu belegen.

Fundstelle(n):
QAAAC-63602

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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 02.08.2007 - 14 V 1366/07 A(G)

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