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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 13 K 1362/05

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4, EStG § 37 Abs. 2

Voraussetzungen für die Kindergeldzahlungen bei einem arbeitsuchenden vorjährigen Kind

Leitsatz

  1. Bei Vorlage einer Praktikumsbescheinigung kann die Familienkasse von einer Berufsausbildung in Form eines Praktikums ausgehen, sodass eine Rückforderung von Kindergeld nicht treuwidrig ist, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ein festes Arbeitsverhältnis vorlag.

  2. Erklärt das Kind gegenüber dem Arbeitsamt, dass es nicht als arbeitsuchend geführt werden möchte, liegen die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG für Kindergeldzahlungen nicht vor.

Fundstelle(n):
WAAAC-63600

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 16.09.2006 - 13 K 1362/05

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