Befreiung eines als Kulturzentrum genutzten Teils eines
Grundstücks von der Grundsteuer
Leitsatz
Die
Grundsteuerbefreiungsvorschrift des
§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Satz 2
GrStG, nach der es allein bei jüdischen
Kultusgemeinden nicht auf den Status einer Körperschaft des
öffentlichen Rechts ankommt, ist weder auslegungs- noch
analogiefähig.
Bei summarischer Prüfung
bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit
dieser Privilegierung. Sie stellt eine historisch gerechtfertigte
Differenzierung dar.
Die Grundsteuerbefreiung kann im
Verfahren gegen den Einheitswertbescheid geltend gemacht werden, wenn die
Finanzbehörde nicht ausdrücklich die Entscheidung über
grundsteuerrechtliche Fragen dem Steuermessbetragsverfahren vorbehalten hat.
Fundstelle(n): JAAAC-63597
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 28.06.2007 - 11 V 1910/07 A (BG)
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