Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung in Eigenverantwortung als Berufsausbildung
Leitsatz
Die Vorbereitung auf eine Wiederholungsprüfung gehört auch dann noch zur Berufsausbildung, wenn der Auszubildende während
dieser Zeit nicht mehr in einem Ausbildungsverhältnis steht, sondern sich eigenverantwortlich darauf vorbereitet.
Krankheitszeiten sind nicht als Unterbrechung einer Berufsausbildung zu werten, wenn die Krankheit nicht so schwerwiegend
ist, dass sie ein Erreichen des Ausbildungsziels voraussichtlich verhindert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 2567 Nr. 47 EFG 2007 S. 1529 Nr. 19 FAAAC-63594
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 10.07.2007 - 10 K 4278/06 Kg
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