IFRS 8 36C

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

36C

Durch die Jährlichen Verbesserungen an den IFRS, Zyklus 2010–2012, veröffentlicht im Dezember 2013, wurden die Paragraphen 22 und 28 geändert. Diese Änderungen sind auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen diese Änderungen auf ein früheres Geschäftsjahr an, hat es dies anzugeben.

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IAAAD-01102