IFRS 8 35A

Übergangsvorschriften und Zeitpunkt des Inkrafttretens

35A

Durch Verbesserungen an den IFRS, veröffentlicht im April 2009, wurde Paragraph 23 geändert. Diese Änderung ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die Änderung auf ein früheres Geschäftsjahr an, hat es dies anzugeben.

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IAAAD-01102