Berichtspflichtige Segmente
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Ein Unternehmen berichtet gesondert über jedes Geschäftssegment, das
gemäß den Paragraphen 5–10 abgegrenzt wurde oder das Ergebnis der Zusammenfassung von zwei oder mehreren dieser Segmente gemäß Paragraph 12 ist, und
die quantitativen Schwellenwerte von Paragraph 13 überschreitet.
In den Paragraphen 14–19 werden andere Fälle genannt, in denen gesonderte Informationen über ein Geschäftssegment vorgelegt werden müssen.
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IAAAD-01102