IFRS 8 11

Berichtspflichtige Segmente

11

Ein Unternehmen berichtet gesondert über jedes Geschäftssegment, das

(a)

gemäß den Paragraphen 5–10 abgegrenzt wurde oder das Ergebnis der Zusammenfassung von zwei oder mehreren dieser Segmente gemäß Paragraph 12 ist, und

(b)

die quantitativen Schwellenwerte von Paragraph 13 überschreitet.

In den Paragraphen 14–19 werden andere Fälle genannt, in denen gesonderte Informationen über ein Geschäftssegment vorgelegt werden müssen.

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IAAAD-01102