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Mietverhältnis unter nahen Angehörigen
Ein Mietverhältnis unter nahen Angehörigen ist nicht anzuerkennen, wenn hinsichtlich der Miete weder ein Mietzahlungszeitraum, noch eine Fälligkeit und ein Zahlungsweg bestimmt wurden und auch die tatsächliche Mietzahlung nicht hinreichend nachgewiesen wird (kein Nachweis über einzelne Barzahlungen und Herkunft der Barmittel).