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Verschmelzung von Kapitalgesellschaften auf Personengesellschaften
§ 27 Abs. 1a Satz 2 UmwStG 1995 in der durch das StSenkG v. geänderten Fassung (UmwStG 1995 n. F.) ist nicht in verfassungswidriger Weise unbestimmt und verstößt nicht gegen das Rechtsstaatsprinzip. Der Regelungsgehalt der Vorschrift lässt sich – trotz sprachlicher Unschärfen – anhand des Gesetzestextes, der systematischen Stellung der Vorschrift sowie ihrer Zwecksetzung mit hinreichender Sicherheit ermitteln. Die Vorschrift will erkennbar verhindern, dass zu einem Zeitpunkt, zu dem für die übertragende Kapitalgesellschaft bereits das durch das StSenkG eingeführte Halbeinkünfteverfahren gilt, aufgrund der Rückwirkungsfiktion des § 2 UmwStG 1995 ein Übernahmeverlust zur Aufstockung der von der Personengesellschaft übernommenen Buchwerte gem. § 4 Abs. 6 UmwStG 1995 a. F. („step-up”) und somit zu einem Wertansatz, z. B. zur Bestimmung der AfA-Bemessungsgrundlage, führt...