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Kaufvertragsrecht | Versandkosten- und Umsatzsteuerhinweis im Internethandel
Versandhändler sind verpflichtet anzugeben, ob ihre Warenpreise die Umsatzsteuer enthalten und ob zusätzliche Liefer- oder Versandkosten anfallen. Diese Angaben müssen dem werbenden Angebot eindeutig zuzuordnen und deutlich zu lesen sein. Angaben auf der Extraseite eines Internetauftritts unter „AGB” oder „Service” reichen dazu aus, wenn der Verbraucher jedenfalls nach dem Einlegen der Ware in den „virtuellen Warenkorb” und vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert wird. Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten müssen nicht auf derselben Internetseite wie der Preis unmittelbar bei der Abbildung oder Beschreibung der angebotenen Waren stehen (). Dem Internetnutzer sei bekannt, dass im Versandhandel neben dem Produktpreis ü...