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Bilanzierung | Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands bei der Betreuung abgeschlossener Lebensversicherungsverträge
Das FG Schleswig-Holstein sah in einem Aussetzungsverfahren ernstliche Zweifel an der Nichtberücksichtigung einer Rückstellung wegen Erfüllungsrückstands bei der Betreuung abgeschlossener Lebensversicherungsverträge und ließ mit Beschluss v. - 2 V 233/06 NWB YAAAC-58233 die Aussetzung der Vollziehung zu (vgl. bereits NWB EN-Nr. 886/2007). Mittlerweile sind auch beim FG Münster Verfahren in gleicher Angelegenheit anhängig. Noch nicht abgeschlossene Einspruchsverfahren können daher mit Zustimmung des Einspruchsführers gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen. Einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kann grds. entsprochen werden. Bei der Gewährung der Aussetzung der Vollziehung ist zu beachten, dass diese nur auf der Basis einer Rückstellung erfolgen kann, die nach den tatsächlich im Einzelfall voraussichtlich anfallenden Betreuu...