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Einkommensteuer | Verluste aus Kursdifferenzen bei Fremdwährungsdarlehen
▶ Urteil: (1) Verbindlichkeiten können nicht Gegenstand eines Spekulationsgeschäfts sein. (2) Das Eingehen einer Darlehensverbindlichkeit stellt keine Anschaffung und die Tilgung des Darlehens stellt keine Veräußerung eines Wirtschaftsgutes i. S. von § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. (3) Zur wirtschaftlichen Identität zwischen angeschafftem und veräußertem Wirtschaftsgut (EFG 2007, S. 1513).
▶ Hinweis: Die Kl. investierten nach einem Anlagekonzept, das auf die Ausnutzung von Zinsdifferenzen bei Anlage- und Kreditgewährungen ausgerichtet war. Grundsätzlich werden die Anlagen in Euro oder einer Währung mit höherem Zinsniveau getätigt, während die Kredite in Euro oder einer Währung mit niedrigerem Zinsniveau aufgenommen werden. Auf der Anlagenseite werden die Guthaben in Termingelder oder festverzinsliche Wertpapiere investiert. Bei diesem...