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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 456/05 EFG 2007 S. 1888 Nr. 23

Gesetze: EStG 1997 § 15a Abs. 1 S. 2, EStG 1997 § 15a Abs. 1 S. 1, EStG 1997 § 15a Abs. 4, HGB § 171 Abs. 1, UmwStG 1995 § 14 S. 3, UmwStG 2002 § 4 Abs. 2 S. 2

Verlustabzug der Kommanditisten einer durch Umwandlung aus einer GmbH hervorgegangenen GmbH & Co. KG

Keine Rückwirkung einer Kapitalerhöhung auf den Umwandlungsstichtag

Leitsatz

1. Wird eine GmbH in eine GmbH & Co. KG umgewandelt, so steht den Kommanditisten ein Verlustabzug bis zur Höhe ihrer bis zum Umwandlungsstichtag erbrachten Einlage zu.

2. Die steuerliche Rückwirkung nach § 14 Satz 3 UmwStG führt nicht dazu, dass eine gleichzeitig mit der Umwandlung beschlossene, aber erst nach dem Umwandlungsstichtag im Handelsregister eingetragene und geleistete Erhöhung der Hafteinlage der Kommanditisten auf den Umwandlungsstichtag zurückwirkt.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 1888 Nr. 23
KÖSDI 2008 S. 15851 Nr. 1
QAAAC-61846

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 12.07.2007 - 1 K 456/05

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