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Grundsteuer: Fehlende Rechtsträgeridentität für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG
Die Voraussetzungen für die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrEStG sind auch dann nicht gegeben, wenn das Krankenhaus von einer KG betrieben wird, an der ausschließlich der Grundstückseigentümer als Kommanditist und Gesellschafter der Komplementär-GmbH beteiligt ist.