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Die Nachschusspflicht von Personengesellschaftern
Ein Überblick über die Gestaltungsmöglichkeiten zur Nachschusspflicht
In letzter Zeit treten vermehrt Fälle auf, in denen bei Personengesellschaften, insbesondere bei geschlossenen Immobilienfonds in Form von Publikumsgesellschaften, die Kapitaldecke aus den ursprünglich geleisteten Einlagen der Gesellschafter nicht mehr ausreicht und diese deshalb zu Nachschusszahlungen aufgefordert werden. Grundsätzlich sind die Gesellschafter einer Personengesellschaft nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch nicht zur nachträglichen Erhöhung ihres Beitrags oder zur Ergänzung ihrer Einlage verpflichtet. Von der entsprechenden gesetzlichen Regelung sind allerdings Ausnahmen möglich. Der Bundesgerichtshof hatte sich in letzter Zeit mehrfach mit den Möglichkeiten und Grenzen derartiger Ausnahmeregelungen zu befassen und hat in mehreren Entscheidungen festgelegt, unter welchen Bedingungen eine Nachschusspflicht der Personengesellschafter wirksam begründet werden kann.
I. Die Beitragspflicht der Personengesellschafter
1. Umfang und Art der Beitragspflicht
Die Gesellschafter einer Personengesellschaft sind aufgrund einer entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag verpflichtet, zur Erreichung des Gesellschaftszwecks Beiträge zu leisten (§§ 705, 706 BGB, § 105 Abs. 3, § 161 Abs. 2 HGB). Sowei...