"Ausbildung" i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a) EStG und Überschreiten der Übergangszeit i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Buchst.
b) EStG
Leitsatz
1) Die Ausübung von Hilfsarbeiten eines Kindes in der physiotherapeutischen Gemeinschaftspraxis eines Elternteils, bei der
der "Erwerbscharakter" der Tätigkeit im Vordergrund steht, ist keine Ausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Buchst. a) EStG.
2) Der gesetzliche Wehrdienst ist keine Ausbildung i.S. des § 32 Abs 4 Satz 1 Buchst. a) EStG.
3) Auch die unverschuldete Überschreitung der Übergangszeit i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b) EStG ist kindergeldschädlich.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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