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Fahrtkosten, Sitzungsgelder, Verpflegungs- und Übernachtungskosten anläßlich einer Hauptversammlung oder Generalversammlung bzw. einer Vertreterversammlung
Bezug:
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF zur Frage der steuerlichen Behandlung der Fahrtkosten, Sitzungsgelder, Verpflegungs- und Übernachtungskosten anläßlich einer Hauptversammlung oder Generalversammlung bzw. einer Vertreterversammlung wie folgt Stellung:
1. Fahrtkosten
Erstattung an Gesellschafter, Genossen oder Mitglieder
Ersetzt eine Kapitalgesellschaft, eine Genossenschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit den Gesellschaftern, Genossen oder Mitgliedern die Kosten für die Fahrt zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder Generalversammlung, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung. Auf das (BStBl 1956 III S. 43) wird hingewiesen.
Erstattung an Mitglieder einer Vertreterversammlung
Ersetzt eine Genossenschaft oder ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit den Mitgliedern der Vertreterversammlung die Fahrtauslagen, so liegen abziehbare Betriebsausgaben vor. Vgl. (BStBl 1984 II S. 273). Die in dem Urteil aufgestellten Rechtsgrundsätze sind auf Genossenschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen anzuwenden.