Bundesministerium der Finanzen - IV C 8 - S 2499/07/0001 BStBl I 2007 S. 700 Nr. 15

Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung;
Bestimmung von Inhalt und Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze (§ 99 Abs. 1 EStG)

Auf Grund des § 99 Abs. 1 EStG ist das Bundesministerium der Finanzen ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Inhalt und den Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze zu bestimmen.

Der Inhalt und der Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze werden auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.de) veröffentlicht.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Bundesministerium der Finanzen v. - IV C 8 - S 2499/07/0001


Fundstelle(n):
BStBl 2007 I Seite 700
DB 2007 S. 2344 Nr. 43
DStZ 2007 S. 714 Nr. 22
StBW 2007 S. 6 Nr. 22
NAAAC-60729