BFH - VI R 11/07 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 42d Abs 1 Nr 1, EStG § 19 Abs 1 Nr 1, LStDV § 1 Abs 1 S 2, LStDV § 1 Abs 2
Rechtsfrage
Lohnsteuerhaftung für Vergütungen an Telefoninterviewern. Überwiegen die Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft von Interviewern, die auftragsgemäß für ein Markt- und Meinungsforschungsunternehmen Kundenzufriedenheitsbefragungen, Marktmonopolerhebungen und Meinungsbefragungen in mehreren Telefonstudios des Unternehmens mit einer Vielzahl von Telefonarbeitsplätzen durchführen, wenn der Status und die Tätigkeit der Interviewer in einer Arbeits- und Einweisungsanleitung verbindlich festgelegt und die computergestützte Tätigkeit durch eine unveränderbare Befragungssoftware vorgegeben ist?
Arbeitnehmer; Haftung; Selbständige Tätigkeit; Telefoninterviewer
Fundstelle(n):
WAAAC-60713