Aussetzung der Vollziehung eines Abrechnungsbescheides
Leitsatz
Die Feststellung in einem Abrechnungsbescheid, dass ein Steueranspruch mangels Zahlungsverjährung nicht erloschen ist, stellt
einen vollziehbaren Verwaltungsakt dar, gegenüber dem einstweiliger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung erlangt
werden kann (gegen , BFH/NV 2006, 916-917).
Zum Regelungsgegenstand eines Abrechnungsbescheids gehört auch die Frage, ob überhaupt und welche Zahlungsverpflichtungen
(wirksam) begründet worden sind.
Schematische Anfragen an das Einwohnermeldeamt, die trotz Nichtbeantwortung nicht weiterverfolgt werden und daher nicht als
ernsthafte Ermittlungsmaßnahmen anzusehen sind, können die Verjährung nicht unterbrechen.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1395 Nr. 18 IAAAC-60359
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 23.05.2007 - 18 V 1645/07 A(AO)
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