Mitarbeiterbeteiligung durch Erwerb von Genussrechten
Verfügungsbeschränkung
Abgrenzung zur stillen Beteiligung
Zufluss von Arbeitslohn bei Beendigung
Leitsatz
1. Ein an den Fortbestand der Beschäftigung geknüpftes Mitarbeiterbeteiligungsprogramm, in dessen Rahmen ausgewählte Führungskräfte
bei Erreichen bestimmter Renditeziele an Erfolg und Wertentwicklung des von ihnen geführten Unternehmensbereichs teilhaben,
ist durch das Dienstverhältnis veranlasst.
2. Die konkrete Ausgestaltung des Beteiligungsprogramms im Streitfall stellte sich nicht als (stille) Beteiligung dar, da
der Arbeitnehmer weder ein Verlustrisiko trug, noch eine Einlage in das Betriebsvermögen des Arbeitgebers geleistet hat. Etwas
anderes ergab sich auch nicht aus dem vereinbarten Verfügungsverbot hinsichtlich der nach dem sogenannten „Unternehmerbeteiligungsvertrag”
von ihm zu erwerbenden, als „Einlage” bezeichneten Genussrechte.
3. Die Auszahlung der auf dem Beteiligungskonto aufgelaufenen Erfolgsbeteiligungen bei Beendigung des Vertrages führt zum
Zufluss von Arbeitslohn.
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 1874 Nr. 23 HAAAC-60342
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.08.2007 - 1 K 3459/03 B
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