Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften
Selbstständiger Systemadministrator kein Freiberufler
Leitsatz
Ein selbstständiger Diplom-Ingenieur, der ein Studium der technischen Informatik an der Berufsakademie absolviert hat und
schwerpunktmäßig als Netzwerk- und Systemadministrator tätig ist, übt keine Tätigkeit aus, die der eines Ingenieurs oder eines
Ingenieur ähnlichen Berufs entspricht, so dass gewerbliche und keine freiberuflichen Einkünfte erzielt werden.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 369 Nr. 6 EFG 2007 S. 1884 Nr. 23 KÖSDI 2008 S. 15852 Nr. 1 GAAAC-60338
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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.08.2007 - 6 K 1791/05
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