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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 6 K 1791/05 EFG 2007 S. 1884 Nr. 23

Gesetze: EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG § 15 Abs. 2 S. 1GewStG § 2 Abs. 1 S. 2

Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften

Selbstständiger Systemadministrator kein Freiberufler

Leitsatz

Ein selbstständiger Diplom-Ingenieur, der ein Studium der technischen Informatik an der Berufsakademie absolviert hat und schwerpunktmäßig als Netzwerk- und Systemadministrator tätig ist, übt keine Tätigkeit aus, die der eines Ingenieurs oder eines Ingenieur ähnlichen Berufs entspricht, so dass gewerbliche und keine freiberuflichen Einkünfte erzielt werden.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 369 Nr. 6
EFG 2007 S. 1884 Nr. 23
KÖSDI 2008 S. 15852 Nr. 1
GAAAC-60338

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 21.08.2007 - 6 K 1791/05

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