Korrektur eines aus einer früheren Körperschaftsteuerfestsetzung resultierenden Zinsbescheids bei endgültigem Körperschaftsteuerbescheid
ohne Steuerfestsetzung
Leitsatz
Führt die zutreffende endgültige Körperschaftsteuerfestsetzung ohne Berücksichtigung von Verlustvor- und -rückträgen zu keiner
Körperschaftsteuerfestsetzung, erlangt der Steuerpflichtige keinen Liquiditätsvorteil i.S. des § 233a AO, so dass eine Zinsberechnung
aus einer früheren – nicht nur der unmittelbar vorangegangenen – Körperschaftsteuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum
zu ändern ist.
Fundstelle(n): DStRE 2008 S. 253 Nr. 4 EFG 2007 S. 1848 Nr. 23 DAAAC-60326
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.06.2007 - 9 K 1793/03
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.