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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 9 K 1793/03 EFG 2007 S. 1848 Nr. 23

Gesetze: AO § 233a Abs. 5, AO § 233a Abs. 2a, AO § 233a Abs. 7

Korrektur eines aus einer früheren Körperschaftsteuerfestsetzung resultierenden Zinsbescheids bei endgültigem Körperschaftsteuerbescheid ohne Steuerfestsetzung

Leitsatz

Führt die zutreffende endgültige Körperschaftsteuerfestsetzung ohne Berücksichtigung von Verlustvor- und -rückträgen zu keiner Körperschaftsteuerfestsetzung, erlangt der Steuerpflichtige keinen Liquiditätsvorteil i.S. des § 233a AO, so dass eine Zinsberechnung aus einer früheren – nicht nur der unmittelbar vorangegangenen – Körperschaftsteuerfestsetzung für den Veranlagungszeitraum zu ändern ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 253 Nr. 4
EFG 2007 S. 1848 Nr. 23
DAAAC-60326

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 12.06.2007 - 9 K 1793/03

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