Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbliche Tätigkeit bei Verklammerung von „Verleasung" und Veräußerung
Anmerkung zum
Der BFH hat eine weitere Entscheidung zur Abgrenzung von privater Vermögensverwaltung und Gewerblichkeit bei Leasingunternehmen getroffen. Zudem hat er präzisiert, wann Veräußerungsgewinne im Zusammenhang mit der Aufgabe des Gewerbebetriebs gewerbesteuerfrei sind.
DokID ▶ NWB CAAAC-53703. Rechtsgrundlage ▶ § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2, § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 2 Abs. 1, § 7 GewStG. Vorinstanz ▶ NWB FAAAB-40427.
I. Sachverhalt
Der Steuerpflichtige „verleaste” verschiedene Verkehrsflugzeuge sowie Spezialausrüstungen hierfür an einen Leasingnehmer. Zudem „verleaste” er zwei Kleinflugzeuge sowie einen Pkw an andere Kunden. Die Dauer der Leasingverträge blieb jeweils unterhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Leasingobjekte. Im Streitjahr veräußerte der Steuerpflichtige die noch vorhandenen Leasingobjekte an den Leasingnehmer und stellte seinen Geschäftsbetrieb ein. Erst durch die Veräußerung der Leasingobjekte erzielte er einen Totalgewinn.
Der Steuerpflichtige wehrte sich gegen seine Heranziehung zur Gewerbesteuer und vertrat die Auffassung, dass die Veräußerung der Leasingobjekte lediglich den Abschluss seiner privaten – nicht g...