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Umsatzsteuer | Zweifel an der Regelung zur Steuerbefreiung von Glücksspielen
(1) Es ist noch nicht geklärt, ob § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005 i. d. F. des Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung vom (BGBl I S. 1095, BStBl I S. 353) mit der Richtlinienbestimmung des Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG insoweit vereinbar ist, als er „sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz” i. S. der Richtlinienbestimmung von der Steuerbefreiung ausnimmt. (2) Ist die Rechtslage nicht eindeutig, ist über die zu klärende Frage nicht im summarischen Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung eines Verwaltungsaktes zu entscheiden (Bezug: Art. 13 Teil B Buchst. f Richtlinie 77/388/EWG; § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG 2005; § 69 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 1 FGO).
Praxishinweise: Der BFH lässt – wie im Verfahren bezüglich der Pendlerpauschale (vgl. hierzu Seifert, StuB 2007 S. 702) – bereits dann ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts als Grund für eine Aussetzung der Vollziehung gelten, wenn die Rechtsfrage ...