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Halbabzugsverbot ist verfassungsgemäß
Das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG ist mit dem Grundgesetz vereinbar (Bezug: § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG).
Praxishinweise: Das Prinzip der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit wird in der Regel dadurch gewahrt, dass eine Besteuerung nach dem objektiven Nettoprinzip erfolgt. Das Halbeinkünfteverfahren durchbricht dieses Prinzip mit dem Ziel, eine typisierte Gesamtbelastung der ausgeschütteten Gewinne zu erreichen. Die vom Gesetzgeber auf der Einnahmenseite gewählte großzügig wirkende Typisierung rechtfertigt es, auch bei der Berücksichtigung der Aufwendungen einen entsprechenden Gleichlauf vorzusehen.