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StuB Nr. 19 vom Seite 730

Zebragesellschaften im Verfahrensrecht

von Dipl.-Finw. Markus Schlagheck, Berlin
Kernfragen
  • Wer trifft die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich beteiligten Gesellschafters an einer Zebragesellschaft?

  • Wie weit reicht die Bindungswirkung des Bescheids über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einer Zebragesellschaft für den ESt/KSt-Bescheid des betrieblich beteiligten Gesellschafters?

  • Wer hat die Mitwirkungs- und Erklärungspflicht bzgl. der Umqualifizierung der Einkunftsart und Einkunftshöhe zu erfüllen?

Die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beteiligten Gesellschafters ist durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz)-FA zu treffen . Das gilt sowohl für Einkunftsart als auch für Einkunftshöhe. Diese Ansicht vertritt der Große Senat des BFH. Er beendet damit einen lang andauernden Meinungsstreit zwischen einzelnen Senaten sowie zwischen Finanzverwaltung und dem III. Senat. Der folgende Beitrag nimmt die Entscheidung des Großen Senats vom zum Anlass, die damit verbundene Änderung der Rechtslage darzustellen und die sich hieraus für ...

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