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Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus Kapitallebensversicherungen
Gibt der Gesellschafter einer GmbH, an der er i. S. von § 17 EStG beteiligt ist, ein Darlehen, zu dessen Besicherung Ansprüche aus einer Kapitallebensversicherung des Steuerpflichtigen eingesetzt werden, liegt eine steuerschädliche Verwendung des Darlehens vor, die zur vollumfänglichen Steuerpflicht der Zinsen aus der Lebensversicherung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG führt. Insoweit ist unerheblich, ob der Steuerpflichtige die Schuldzinsen für das Darlehen als Werbungskosten bei den Kapitaleinkünften abgesetzt hat oder ob sich die Finanzierungskosten infolge des Sparerfreibetrags tatsächlich nicht steuermindernd ausgewirkt haben. Die Neufassung des Sonderausgabenabzugs nach § 10 Abs. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 1992 ist auch dann anzuwenden, wenn zwar der zu beurteilende Lebensversicherungsvertrag bereits vor dem abgeschl...