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Abschreibungszeitraum für Gebäude einer Paketverteilungsanlage
Nutzungsdauer eines Gebäudes ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. Der Steuerpflichtige trägt die objektive Feststellungslast dafür, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer ist als die technische Nutzungsdauer. Der Gebäudekomplex „Paketverteilungsanlage” ist im Streitfall bei einer technischen Nutzungsdauer von 35 Jahren auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 25 Jahren abzuschreiben.