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Testamentsvollstreckung im Wertpapierbereich
Rechte und Pflichten des Testamentsvollstreckers unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots
Die nach § 2216 BGB vorgeschriebene „ordnungsgemäße Verwaltung des Nachlassvermögens” empfinden Testamentsvollstrecker häufig als rechtliche Grauzone mit entsprechenden Haftungsrisiken. Insbesondere in Fällen, in denen das Nachlassvermögen überwiegend aus Wertpapieren besteht, herrscht seitens des Testamentsvollstreckers vielfach eine große Unsicherheit bezüglich der Frage einer „ordnungsgemäßen” Verwaltung des Wertpapierdepots. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, wie den gesetzlichen Anforderungen einer ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlassvermögens im Wertpapierbereich nachgekommen werden kann.
I. Grundsatz: Entscheidungsfreiheit des Testamentsvollstreckers
Ob der Testamentsvollstrecker das Wertpapiervermögen selbst verwaltet oder diese Aufgabe auf eine Bank bzw. einen Vermögensverwalter überträgt, obliegt seiner Entscheidungsfreiheit. Ebenso ist es ihm grundsätzlich freigestellt, wie er das Wertpapierdepot strukturiert, d. h. welche Wertpapiergattungen und Wertpapiere für das Depot gekauft bzw. verkauft werden.
Diese Entscheidungsfreiheit des Testamentsvollstreckers ergibt sich aus dem Fehlen entgegenstehender Vorschriften. So hat der Testamentsvollstr...