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Entnahme von Grundstücken
Die OFD Frankfurt/M. hat in einer Übersicht Fallbeispiele zur Entnahme von Grundstücken bei land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen zusammengestellt. Nach der Verfügung gilt ein Grundstück als entnommen, wenn es aus dem betrieblichen in den privaten Bereich übergeht. Die Entnahme erfordere eine Entnahmehandlung, die von einem Entnahmewillen getragen ist. Ein Grundstück, das zur Zeit der Aufnahme zulässigerweise zum Betriebsvermögen gerechnet worden ist, bleibe daher grundsätzlich so lange Betriebsvermögen, bis es durch eine eindeutige, unmissverständliche (ausdrückliche oder schlüssige) Entnahmehandlung des Steuerpflichtigen in das Privatvermögen übergehe. Bei einer Buchführung sei dies meist eine Buchung. Werden keine Bücher geführt, kann nach Ansicht der OFD die Entnahme durc...