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BBK Nr. 19 vom Seite 1025 Fach 5 Seite 834

Arbeitgeberdarlehen im Lohnsteuerrecht

Die Reaktion der Finanzverwaltung auf das BFH-Urteil zur marktüblichen Verzinsung von Arbeitgeberdarlehen

Ingrid Geworske

Der BFH hatte letztes Jahr in einem Urteil entschieden, dass ein geldwerter Vorteil nicht vorliegt, wenn bei einem Arbeitgeberdarlehen der typisierte Zinssatz der Lohnsteuerrichtlinien unterschritten wird, es sich aber um eine marktübliche Verzinsung handelt. Denn aufgrund des niedrigen Zinsniveaus der letzten Jahre lag der marktübliche Zinssatz beispielsweise für Baufinanzierungen unter dem in den Lohnsteuerrichtlinien festgelegten Zinssatz. Nun hat sich die Finanzverwaltung zu dem BFH-Urteil geäußert und legt künftig einen durchschnittlichen Marktzins zugrunde.

I. Die Entscheidung des

Nach mehreren Entscheidungen der Finanzgerichte musste sich 2006 der BFH mit der Frage befassen, wann ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil bei Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens gegeben ist. In seinem Urteil vom – VI R 28/05 NWB BAAAB-92965 hatte der BFH der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung in den Lohnsteuerrichtlinien widersprochen und die Entscheidung des NWB SAAAB-57266 bestätigt:

Es läge kein lohnsteuerpflichtiger Vorteil vor, wenn ein Darlehen zu marktüblichen Konditionen gewährt werde, das den typisierten Zinssatz von 5 % unterschreite. Objektiv betrachtet S. 1026läg...

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