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Vorsteuerabzug bei Renovierung eines erworbenen Wohn- und Geschäftshauses
Anmerkung zum
Vorsteuerbeträge aus Renovierungs- und Ausbaumaßnahmen, die als Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes zu beurteilen sind, sind nach einem einheitlichen Nutzungsschlüssel für das gemischt genutzte Gebäude aufzuteilen. Bloße Erhaltungsaufwendungen können dem jeweiligen Bereich zugeordnet werden.
DokID ▶ NWB HAAAC-25619. Rechtsgrundlage ▶ § 15 Abs. 4, § 15a UStG 1991. Vorinstanz ▶ NWB MAAAB-06850.
I. Sachverhalt und Problemstellung
Eine GbR erwarb Ende 1991 ein im Jahr 1903 errichtetes, leer stehendes Gebäude, um es zu renovieren, auszubauen und zu vermieten. Ein Generalübernehmer führte die Arbeiten von Ende 1991 bis Ende 1992 durch. Zu den vorhandenen Gewerbeflächen von 500 qm und Wohnflächen von 2 800 qm kamen weitere Wohnflächen (Dachgeschoss) von 450 qm hinzu. Ab September 1992 begann sukzessive die Vermietung. Die Gewerbeflächen wurden steuerpflichtig, die Wohnflächen steuerfrei vermietet. Die GbR machte für 1991 und 1992 aus den Generalübernehmerleistungen pauschal den Vorsteuerabzug anteilig nach dem Verhältnis der steuerpflichtig/steuerfrei verwendeten Nutzflächen geltend.
Das Finanzamt hielt das Verfahren für nicht sachge...