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Entwurf eines Achten Steuerberatungsänderungsgesetz
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am über den Entwurf eines Achten Steuerberatungsänderungsgesetzes beschlossen. Von einer geplanten Befugniserweiterung geprüfter Bilanzbuchhalter bei der Vornahme von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wurde Abstand genommen. Das geplante Gesetz sieht darüber hinaus weitere Novellierungen vor, so u. a. im Rahmen der Steuerberaterprüfung und der Anerkennung von Syndikussteuerberatern.