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VG Chemnitz 29.01.2007 4 K 2137/04, NWB 40/2007 S. 311

Grundsteuer | Grundsteuerbefreiung für einen Krankenhausbetrieb

Die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG für einen Krankenhausbetrieb setzt die juristische Identität des Betreibers des Krankenhauses und des Grundstückseigentümers voraus. Die Nichtbegünstigung eines mit der Krankenhaus-Betreibergesellschaft lediglich gesellschaftsrechtlich verbundenen Grundstückseigentümers („Besitzgesellschaft”) ist zur Sicherstellung des gesetzgeberischen Ziels sachlich gerechtfertigt, die Steuervergünstigung der Betreibergesellschaft tatsächlich zugute kommen zu lassen. Die gesetzlich angeordnete Beschränkung der steuerlichen Vergünstigung des § 4 Nr. 6 GrStG auf den unmittelbaren Grundstückseigentümer („Betreibergesellschaft”) steht auch einem Grundsteuererlass aus Billigkeitsgründen zugunsten einer bloßen „Besitzgesellschaft” entgegen (VG Chemnitz, Urteil v. - 4 K 2137/04, KStZ 2007 S. 15...

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