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Abgabenordnung | Festsetzungsverjährung nicht erklärter Vermietungseinkünfte (§ 169 AO)
Wer über einen längeren Zeitraum (vorliegend über 20 Jahre) keine Erklärungen zu den Vermietungseinkünften abgibt, die er aus einem 6-Familienhaus bezogen und von denen er mit seiner Familie im Wesentlichen gelebt hat, nimmt die Verkürzung von Einkommensteuern billigend in Kauf ().