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Zollrecht | Umwandlung gesinterter Wolfram- und Molybdänstangen zu Schrott
Mit Beschluss v. 31. 7. 2007 - VII R 48/06 hat der VII. Senat des BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Können „nur gesinterte” Stangen aus Wolfram oder Molybdän der Unterpos. 8101 94 00 bzw. Unterpos. 8102 94 00 KN durch Zerbrechen oder Zerschlagen zu Schrott der Unterpos. 8101 97 00 bzw. Unterpos. 8102 97 00 KN umgewandelt werden?