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Doppelbesteuerung | Ständige Wohnstätte im Sinne des DBA-Schweiz
Nach dem NWB IAAAC-58393 ist eine Wohnung „ständige Wohnstätte” im Sinne des DBA-Schweiz 1971, wenn sie nach Art und Intensität ihrer Nutzung eine nicht nur hin und wieder aufgesuchte, sondern in den allgemeinen Lebensrhythmus des Steuerpflichtigen einbezogene Anlaufstelle darstellt. – Anmerkung: Klar war im Streitfall, dass der Kläger einen Doppelwohnsitz und den Lebensmittelpunkt in der Schweiz hatte. Unklar ist aber, ob er in Deutschland der unbeschränkten Steuerpflicht unterlag, weil seine deutsche Eigentumswohnung die zusätzlichen Anforderungen erfüllte, die an eine „ständige Wohnstätte” im Sinne der DBA-Schweiz gestellt werden. Als beachtliches Indiz wertet der BFH die Aufenthaltsdauer. Nur wenige Tage im Jahr reichen nicht aus, 50 Tage aber durchaus, jedenfalls dann, wenn sie sich gleich...