Teilweise betrieblich genutzter PKW als gewillkürtes Betriebsvermögen
Zugehörigkeit zum Privatvermögen als neue Tatsache
Ermittlungspflicht des Finanzamts
Leitsatz
1. Ein PKW, der von einem Überschussrechner zu nicht mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, wird nicht bereits durch die
Berechnung des Privatanteils nach der 1-%-Methode in einer der Gewinnermittlung als Anlage beigefügten Berechnung zu gewillkürtem
Betriebsvermögen. Erforderlich ist vielmehr eine eindeutige Zuordnung, beispielsweise durch Aufnahme in das betriebliche Bestandsverzeichnis.
2. Das Finanzamt verletzt seine Ermittlungspflicht, wenn es angesichts der Behandlung der Fahrzeugkosten in der Gewinnermittlung
sich aufdrängenden Zweifeln an der Betriebsvermögenseigenschaft des Fahrzeugs nicht nachgeht. Es ist in diesem Fall nach dem
Grundsatz von Treu und Glauben gehindert, den Umstand der Zugehörigkeit des Fahrzeugs zum Privatvermögen mittels einer Bescheidänderung
nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nachträglich als neue Tatsache zu berücksichtigen.
Fundstelle(n): AO-StB 2008 S. 8 Nr. 1 EFG 2007 S. 1569 Nr. 20 QAAAC-58198
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