Einbeziehung des Progressionsvorbehalts nach § 32b EStG in die sog. Fünftelregelung gemäß § 34 Abs. 1 EStG
Leitsatz
1) Im Rahmen der Ermittlung der ermäßigten Einkommensteuer gemäß § 34 Abs. 1 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 (sog.
Fünftelregelung) sind die dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b Abs. 1 Buchst. 1a) EStG unterliegenden Zahlungen in voller
Höhe anzusetzen.
3) Ggf. auftretende Unbilligkeiten im Einzelfall bleiben einem separat durchzuführenden Billigkeitsverfahren vorbehalten.
Dabei sollte insbesondere die steuerliche Gesamtbelastung des Stpfl. im Verhältnis zur Durchschnittsbelastung von Stpfl. beachtet
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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