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Kurz notiert
Das neue P-Konto: Mehr Schutz bei Kontopfändungen
Das Bundeskabinett hat am einen Gesetzentwurf zur Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Mit dem Entwurf wird erstmalig ein sog. Pfändungsschutzkonto („P-Konto”) eingeführt, auf dem ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz in Höhe von 985,15 € pro Monat erhält. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Damit genießen künftig auch Selbständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird. Hat der Schuldner Unterhaltspflichten zu erfüllen, kann der Basispfändungsschutzbetrag ähnlich wie bei der Pfändung von Arbeitseinkommen erhöht werden.
Senkung des Arbeitslosenbeitrags auf 3,9 % beschlossen
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung verringert sich ab 1. 1. 2008 um mindestens 0,3 Punkte auf 3,9 %. Das hat das Bundeskabinett am beschlossen. Der Beitragswert liegt dann so niedrig, wie seit Anfang der 80er Jahre nicht mehr. Bereits zum war der Satz von 6,5 auf 4,2 % gesenkt worden. Der Gesetzentwurf sieht zugleich vor, die...