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FG Niedersachsen 13.02.2007 15 K 349/04, NWB direkt 38/2007 S. 5

Lotteriegewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Handelsvertreters

Die Auszahlung eines Losgewinns, den eine selbständig tätige Handelsvertreterin im Rahmen einer Wettbewerbsauslosung ihres Lieferanten erzielt hat, ist (auch ohne Entgeltcharakter) betrieblich veranlasst. Für die Beurteilung des Veranlassungszusammenhangs kommt es nicht auf die zivilrechtliche Rechtsgrundlage der Leistung an. Es ist lediglich erforderlich, dass die Zuwendung einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweist. Der betriebliche Zusammenhang wird nicht dadurch gelöst, dass die statistische Wahrscheinlichkeit auf den Gewinn bei 1:16 000 liegt.

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