Bundesministerium der Finanzen - IV A 7 - S 1544/0 BStBl I 2007 S. 574 Nr. 13

Richtsatzsammlung 2006

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten. Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2006 bekannt (Anlage).

Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2006 Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2006 und 2007 Herausgegeben vom Bundesministerium der Finanzen für die Finanzbehörden der Länder (§ 37 BpO 2000)

Vorbemerkungen

A) Allgemeines

1. Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung. Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 AO).

Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt, oder ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig (R 5.2 Abs. 2 EStR), so ist der Gewinn nach § 5 EStG unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen, zu schätzen (R 4.1 Abs. 2 EStR). Ein Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden, besteht nicht.

2. Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie gelten nicht für Großbetriebe.

3. Die Richtsätze stellen auf die Verhältnisse eines Normalbetriebs ab. Der Normalbetrieb ist ein Einzelunternehmen mit Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich. Die Richtsätze können bei Betrieben von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften ermittelt und angewendet werden. Bei dem Vergleich mit dem Normalbetrieb sind die Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts zu beachten.

4. Wird der Gewinn im Anschluss an eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach Richtsätzen geschätzt oder nach einer Richtsatzschätzung im nächsten Jahr nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, sind wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart Berichtigungen des Gewinns gemäß R 4.6 Abs. 1 EStR vorzunehmen.

B) Aufbau der Richtsätze

5. Richtsätze werden in v.H.-Sätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn (Rohgewinn I bei Handelsbetrieben, Rohgewinn II bei Handwerks- und gemischten Betrieben [Handwerk mit Handel]), für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt (Spalten 4 bis 7 der tabellarischen Übersicht der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Bei Handelsbetrieben wird daneben der Rohgewinnaufschlagsatz angegeben (Spalte 3 der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Für Handwerks- und gemischte Betriebe ist nachrichtlich auch ein durchschnittlicher Rohgewinn I in Spalte 4 der Richtsatzsammlung verzeichnet, der als Anhalt für den Waren- und Materialeinsatz dienen soll.

Zu den Handelsbetrieben im Sinne der Richtsätze rechnen auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen:

Bäcker, Konditor

Gast- und Speisewirtschaften, Imbissbetriebe

Fleischer, Metzger, Schlachter

Kosmetiksalons

Optiker

6. Die Richtsätze bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz. Die Rahmensätze tragen den unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung. Der Mittelsatz ist das gewogene Mittel aus den Einzelergebnissen der geprüften Betriebe einer Gewerbeklasse.

7. Der Aufbau der Richtsätze ist in dem nachstehend als Anlage abgedruckten Schema dargestellt.

8. Der Normalbetrieb weist folgende Merkmale auf:

8.1 Wirtschaftlicher Umsatz

8.1.1 Wirtschaftlicher Umsatz im Sinne der Richtsätze ist die Jahresleistung des Betriebes zu Verkaufspreisen – ohne Umsatzsteuer – abzüglich der Preisnachlässe und der Forderungsverluste.

Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch:

  • Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen (z. B. aus Materialabfällen, aus Automatenaufstellung in Gast- und Speisewirtschaften, Werbezuschüsse),

  • Bedienungsgelder sowie

  • Verbrauchsteuern (z. B. Biersteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Schaumweinsteuer), die entgettmäßig miterhoben werden.

Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen nicht:

  • Erträge aus gewillkürtem Betriebsvermögen,

  • Einnahmen aus Hilfsgeschäften,

  • Einnahmen aus in Vorjahren ausgebuchten Kundenforderungen,

  • Einnahmen aus nicht branchenüblichen Leistungen (z. B. aus ehrenamtlicher oder gutachtlicher Tätigkeit, aus Lotto- und Totoannahme),

  • unentgeltliche Wertabgaben,

  • Lieferungen und sonstige Leistungen i. S. des § 3 Abs. 1b UStG

  • Leistungen an das Personal,

  • Leistungen für eigenbetriebliche Zwecke.

8.1.2 Bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes werden Kundenforderungen und Anzahlungen von Kunden mit Nettowerten, d.h. ohne Umsatzsteuer verrechnet.

8.1.3 Bei Handelsbetrieben entspricht der wirtschaftliche Umsatz dem Sollumsatz. Bei Handwerksbetrieben werden fertige und teilfertige Erzeugnisse aus eigener Herstellung sowie angefangene Arbeiten bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes zu Verkaufspreisen verrechnet, weil dem wirtschaftlichen Materialeinsatz und dem Einsatz an Fertigungslöhnen der entsprechende wirtschaftliche Umsatz gegenübergestellt wird. Die Verkaufspreise werden soweit wie möglich den Ausgangsrechnungen entnommen. Besteht diese Möglichkeit nicht, so werden die Verkaufspreise für die Bestände an fertigen und teilfertigen Erzeugnissen aus der eigenen Herstellung sowie an angefangenen Arbeiten in der Regel wie folgt ermittelt:

Herstellungskosten nach § 6 EStG


Tabelle in neuem Fenster öffnen
+
anteiliger Unternehmerlohn, wenn der Unternehmer an der Fertigung mitgearbeitet hat (der Zuschlag ist nach dem Ausmaß der Mitarbeit des Unternehmers zu bemessen)
+
Zuschlag für die in den Herstellungskosten nicht erfassten sonstigen Kosten (z. B. allgemeine Verwaltungskosten und Vertriebskosten), für Risiko und Gewinn (dieser Zuschlag ist ggf. zu schätzen, dabei ist der Fertigungsgrad zu berücksichtigen)
=
Verkaufspreis bzw. anteilige Verkaufspreise (ohne Umsatzsteuer)
 
Bestände an fertigen, noch nicht abgerechneten Arbeiten werden ebenfalls mit Verkaufspreisen (ohne Umsatzsteuer) angesetzt.

8.2 Waren-/Materialeinsatz

8.2.1 Der Waren-/Materialeinsatz im Sinne der Richtsätze wird mit den steuerlichen Anschaffungskosten – ohne abziehbare Vorsteuer – unter Abzug der unentgeltlichen Wertabgaben (ggf. mit den festgesetzten Pauschbeträgen), der Lieferungen i. S. des § 3 Abs. 1b UStG, der unentgeltlichen Waren- und Materialabgaben an das Personal und des Waren-/Materialverbrauches für eigenbetriebliche Zwecke angesetzt.

Zum Waren-/Materialeinsatz zählen auch:

  • Nebenkosten bis zur Einlagerung (z.B. Frachten, Porti, Transportversicherungen, Warenumschließung, Umschlagskosten, Zölle, Verbrauchsteuern).

  • Werklieferungen und Werkleistungen fremder Unternehmen.

Zum Waren-/Materialeinsatz zählen nicht:

  • Betriebsstoffe (z. B. Energie- und Brennstoffe),

  • Gebühren (z. B. Schlacht- und Fleischbeschaugebühren),

  • Getränkesteuer.

8.2.2 Die Waren- und Materialanfangs- und -endbestände werden mit den steuerlichen Anschaffungskosten – ggf. vermindert um branchenübliche Teilwertabschläge – angesetzt. Außerordentliche Teilwertabschreibungen werden nicht berücksichtigt.

8.2.3 Bei der Ermittlung des Waren-/Materialeinsatzes werden Lieferantenschulden und Anzahlungen an Lieferanten mit Nettowerten, d.h. ohne abziehbare Vorsteuer angesetzt.

8.3 Löhne und Gehälter

8.3.1 Zu den Löhnen und Gehältern gehören die Bruttobezüge (einschließlich aller Sachbezüge, wie freie Station, freie Wohnung und Deputate, Urlaubsgeld, Feiertagsvergütungen usw.). Nicht dazu zählt der Anteil des Arbeitgebers an der Sozialversicherung des Arbeitnehmers; er stellt allgemeine sachliche Betriebsaufwendungen dar.

8.3.2 Fertigungslöhne sind Löhne, die in Handwerksbetrieben oder in gemischten Betrieben auf den Fertigungsbereich entfallen. Sie werden bei der Ermittlung des Rohgewinns II vom wirtschaftlichen Umsatz abgezogen.

8.3.3 Unter Löhne und Gehälter für Verwaltung und Vertrieb fallen alle Bruttolöhne und Gehälter, die nicht zum Fertigungsbereich gehören.

8.3.4 Mitarbeit des Betriebsinhabers: Es wird davon ausgegangen, dass im Normalbetrieb ein Betriebsinhaber ohne Entlohnung mitarbeitet. Arbeitet der Betriebsinhaber aus irgendwelchen Gründen (wie Krankheit, hohes Alter) nicht oder nicht dauernd mit, so entsteht dem Betrieb gegenüber dem Normalbetrieb ein überhöhter Lohnaufwand, der vom Gesamtbetrag der Lohnaufwendungen gekürzt wird. Eine Kürzung der Lohnaufwendungen ist auch dann vorzunehmen, wenn und soweit an Stelle eines Betriebsinhabers ein Geschäftsführer entgeltlich tätig ist. Arbeiten andererseits bei einer Gesellschaft mehr als ein Gesellschafter unentgeltlich mit, wird für den zweiten (ggf. für jeden weiteren) unentgeltlich Mitarbeitenden ein angemessener Arbeitslohn als erspart dem Gesamtbetrag der Löhne zugerechnet.

8.3.5 Mitarbeit des Ehegatten: Es wird unterstellt, dass die Mitarbeit des Ehegatten des Betriebsinhabers oder der Ehegatten der Gesellschafter angemessen entlohnt wird. Arbeitet der Ehegatte ohne oder für eine unangemessen niedrige Entlohnung mit, wird eine Zurechnung des ersparten Lohns vorgenommen.

8.3.6 Mitarbeit übriger Personen: Alle übrigen Personen arbeiten im Normalbetrieb im betriebserforderlichen Umfang und für angemessene Entlohnung mit. Die Lehrlingsvergütung entspricht der Arbeitsleistung.

8.3.7 Die Lohnaufwendungen für eigenbetriebliche Zwecke (z. B. für zu aktivierende Eigenleistungen oder innerbetriebliche Reparaturen) sind abzuziehen.

8.3.8 Löhne und Gehälter, die mit unentgeltlichen Wertabgaben und mit nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehörenden Leistungen zusammenhängen, sind auszuscheiden.

8.4 Betriebsaufwendungen

8.4.1 Außergewöhnliche Aufwendungen (z. B. ein mehrjähriger Erhaltungsaufwand. Kosten der Betriebsverlegung, Nachzahlungen für Betriebssteuern) sind beim Normalbetrieb nicht abzuziehen.

8.4.2 Das gleiche gilt für Aufwendungen, die das gewillkürte Betriebsvermögen betreffen, und für private und sonstige Aufwendungen, die mit nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehörenden Leistungen zusammenhängen.

Werden jedoch nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter auch eigenbetrieblich genutzt, so sind die mit dieser Nutzung zusammenhängenden Aufwendungen abziehbar, soweit dies steuerlich zulässig ist.

8.4.3 Beim Anlagevermögen gehören Absetzungen wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (§ 7 Abs. 1 letzter Satz EStG) und Sonderabschreibungen (außer für geringwertige Anlagegüter nach § 6 Abs. 2 EStG) nicht zum Aufwand.

8.4.4 Bei der Richtsatzermittlung wird davon ausgegangen, dass der Betrieb nur mit eigenem Kapital oder/und kurzfristigem Fremdkapital arbeitet. Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten – mit Ausnahme von Zinsen für Schulden, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit eigengewerblich genutzten Grundstücken stehen – werden bei der Ermittlung der Richtsätze nicht abgezogen. Dementsprechend werden insoweit bei der Berechnung des GewSt-Aufwandes keine Dauerschuldzinsen dem Halbreingewinn zugerechnet.

8.4.5 Wird der Vorsteuerabzug für die allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen nach Durchschnittsätzen ermittelt, so wird die Summe der allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen um die nach Durchschnittsätzen ermittelte Vorsteuer gekürzt.

8.4.6 Aufwendungen für Personensteuern, Aufsichtsratvergütungen und Spenden werden nicht bei den Betriebsaufwendungen erfasst.

8.4.7 Löhne für eigenbetriebliche Zwecke, die entsprechend der Bemerkung in Nr. 8.3.7 nicht in den Lohnaufwendungen zu erfassen sind, werden – soweit sie keine Herstellungskosten darstellen – je nach ihrer Verursachung in den allgemeinen oder den besonderen sachlichen Betriebsaufwendungen erfasst.

8.4.8 Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden entsprechend den bei den Löhnen vorgenommenen Normalisierungen erhöht oder gekürzt.

8.4.9 Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG werden den allgemeinen sachlichen Betriebsausgaben im steuerlichen Sinn die mit diesen Aufwandspositionen zusammenhängenden Verbindlichkeiten zum Ende des Wirtschaftsjahres zugerechnet und zum Anfang des Wirtschaftsjahres abgerechnet.

8.5 Verdeckte Gewinnausschüttungen

VGA sind nicht mit dem körperschaftsteuerlichen, sondern mit dem für ein Einzelunternehmen maßgeblichen Wert für vergleichbare Sachverhalte (Privatentnahmen) anzusetzen. Um diesen Wert sind dann die durch die VGA entstandenen Aufwendungen zu kürzen, ggf. anteilig der Waren-/Materialeinsatz (Nr. 8.2), die Löhne und Gehälter (Nr. 8.3) oder die Betriebsaufwendungen (Nr. 8.4).

C) Anwendung der Richtsätze

9. Verprobung

Bei der Verprobung nach Richtsätzen sind die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne dem Aufbau der Richtsätze (vgl. Nr. 8) entsprechend zu normalisieren, d. h. vergleichbar zu machen.

10. Schätzung

10.1 Schätzungsverfahren

Die Ausgangswerte für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sind

  • beim Handelsbetrieb der normalisierte Wareneinsatz,

  • beim Handwerks- und gemischten Betrieb der normalisierte Waren-, Material- und Fertigungslohneinsatz und

  • beim Dienstleistungsbetrieb (z.B. Fuhrgewerbe) die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben.

Die Schätzung führt zum wirtschaftlichen Umsatz bzw. Halbrein- oder Reingewinn, der den Verhältnissen eines Normalbetriebs entspricht. Diese Ergebnisse sind insoweit zu erhöhen oder zu vermindern, als die Verhältnisse im Schätzungsfall von denen des Normalbetriebs abweichen (entnormalisieren).

10.2 Schätzungsrahmen

10.2.1 Bei der Schätzung nach Richtsätzen führt die Anwendung der Mittelsätze im allgemeinen zu dem Ergebnis, das mit der größten Wahrscheinlichkeit den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt. Ein Abweichen vom Mittelsatz kann jedoch durch besondere betriebliche oder persönliche Verhältnisse begründet sein, die nicht durch Entnormalisierungen erfassbar oder ansonsten betragsmäßig feststellbar sind.

10.2.2 Bei einzelnen Gewerbeklassen ist in Spalte 1 der Richtsätze ein Rahmen für den wirtschaftlichen Umsatz angegeben (z. B. bis 250.000 €, über 250.000 € bis 500.000 €, über 500.000 €). Liegt der wirtschaftliche Umsatz im unteren Bereich der jeweiligen Begrenzung, gelten die Richtsätze aus der oberen Rahmenhälfte, im oberen Bereich die aus der unteren Rahmenhälfte.

10.2.3 Soweit die Richtsätze für Handwerksbetriebe und gemischte Betriebe festgesetzt werden, sind bei unterdurchschnittlichem Waren- und Materialeinsatz Sätze der oberen Rahmenhälfte anzusetzen. Der durchschnittliche Waren- und Materialeinsatz ergibt sich aus dem nachrichtlich angegebenen Rohgewinn I.

10.2.4 Der Gewinn ist möglichst nach dem Halbreingewinnsatz zu schätzen, denn die vom Halbreingewinn abzusetzenden besonderen sachlichen und personellen Betriebsaufwendungen können im allgemeinen festgestellt werden.

10.3 Schätzung bei Betrieben von Körperschaften

Der Gewinn ist zunächst nach den vorgenannten Grundsätzen zu schätzen. Dieser für ein Einzelunternehmen geschätzte Gewinn ist zu korrigieren, soweit er von dem nach § 8 KStG zu ermittelnden Einkommen abweicht. Hierbei ist zu beachten, dass beispielsweise VGA. Personensteuern und Spenden dem nach Richtsätzen geschätzten Gewinn nicht mehr zugerechnet werden dürfen. VGA sind allerdings dann hinzuzurechnen, wenn und soweit ihr körperschaftsteuerlich anzusetzender Wert den in den Richtsätzen bereits berücksichtigten Wert (vgl. Nr. 8.5) übersteigt. Soweit der Freibetrag nach § 11 Abs. 1 GewStG Betrieben von Körperschaften nicht zusteht, ist der nach Richtsätzen geschätzte Gewinn um die auf den Freibetrag entfallende Gewerbesteuer zu kürzen.

Beispiel:

Reingewinn nach Richtsätzen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
./.
Geschäftsführergesamtbezüge
./.
Arbeitgeberanteil Geschäftsführergehalt
./.
abzugsfähige Spenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
./.
Gewerbesteuer aus Freibetrag nach
§ 11 Abs. 1 GewStG
=
zu versteuerndes Einkommen

11. Beispiele für die Normalisierungen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
 
Korrekturen
Tatsächliche Verhältnisse
der Merkmale
bei der Verprobung zur Er-
mittlung vergleichbarer
Merkmale (Normalisierung)
bei der Schätzung zur Ermittlung der
zutreffenden betriebsindividuellen
Merkmale (Entnormalisierung)
Bestandserhöhung bei angefangenen
Arbeiten (Herstellungskosten 20.000 €
Verkaufspreis 30.000 €)
wirtsch. Umsatz
Erhöhung um 30.000 €
Kürzung um 30.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 10.000 €
Kürzung um 10.000 €
Unentgeltliche Wertabgaben
(Sachentnahmen) 6.000 €
wirtsch. Umsatz
Kürzung um 6.000 €
Erhöhung um 6.000 €
Wareneinsatz
Kürzung um 6.000 €
………
Reingewinn
ohne Änderung
ohne Änderung, Schätzung aus dem wirtschaft-
lichen Umsatz vor der Erhöhung um die
unentgeltlichen Wertabgaben
Der Inhaber eines Handelsbetriebs war
6 Monate krank
Aufwand für Ersatzkraft 15.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 15.000 €
Kürzung um 15.000 €
Außerordentlicher Aufwand für
Gewerbesteuernachzahlung 7.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 7.000 €
Kürzung um 7.000 €
Überhöhte Miete an Gesellschafter
einer GmbH 5.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 5.000 €
………
Einnahmen aus Hilfsgeschäften
in Höhe von 2.000 €
wirtsch. Umsatz
Kürzung um 2.000 €
Erhöhung um 2.000 €
Reingewinn
Kürzung um 2.000 €
Erhöhung um 2.000 €

Anlage zu den Vorbemerkungen

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Synonyme der in der Richtsatzsammlung aufgeführten Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Die Gewerbeklasse
finden Sie unter
Änderungsschneiderei
Schneiderei
Anstreicher
Maler
Anstrichbedarf, Eh.
Lacke
Apotheken
 
Auto…
Kraftfahrzeug…
Bäckerei
 
Bau- und Heimwerkerbedarf
 
Baugeschäft
Bauunternehmen
Baumaler und -lackierer
Maler
Bauschreiner
Schreiner
Bausteinmetz
Steinbildhauer
Bauschlosser
Schlosserei
Bautischler
Schreiner
Bauunternehmen
 
Beamer
Unterhaltungselektronik
Beerdigungsinstitut
Bestattungsunternehmen
Beherbergungsunternehmen
 
Bekleidung, Eh.
Textilwaren
Bekleidungszubehör, Eh.
Textilwaren
Beleuchtung..
Elektrotechnische Erzeugnisse
Bestattungsunternehmen
 
Bierwirtschaft
Gastwirtschaft
Blechner
Klempner
Blumen, Eh.
 
Bräunungsstudio
Solarium
Brennstoffe, Eh.
 
Brotbäckerei
Bäckerei
Buchdruckerei
Druckerei
Bücher, Eh.
 
Büglerei
Wäscherei
Büroartikel, Eh.
Schreibwaren
Büromaschinen, Eh.
Computer, Software…
Busunternehmen
Fuhrgewerbe
Café
Gastwirtschaft
Campingartikel, Eh.
Sportartikel
CDs (Musik), Eh.
Unterhaltungselektronik
Chemische Reinigung
 
Computer und Software, Eh.
 
Dachdeckerei
 
Damen- und Herrenfrisör
Frisör
Damenbekleidung, Eh.
Textilwaren
Damenfrisör
Frisör
Dekorateur
Raumausstatter
Diaprojektoren
Foto- und Kinogeräte
Diktiergeräte
Computer und Software
Drogerie
 
Drucker, Eh.
Computer und Software
Druckerei
 
Edelmetallwaren, Eh.
Uhren
Einrichtungsgegenstände, Eh.
Möbel
Eisdiele
 
Eigenwaren, Eh.
Haushaltswaren
Elektrogeräte, Eh.
Elektrotechnische Erzeugnisse
Elektroinstallation
 
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
s. auch Rundfunk
Estrichlegerei
 
Fahrräder, Eh.
 
Fahrschule
 
Farben
Lacke
Feinbäckerei
Bäckerei
Feinkeramikwaren, Eh.
Haushaltswaren
Feinkostwaren, Eh.
Nahrungsmittel
Fernsehgeräte, Eh.
Rundfunk
Film- und Fotoscheinwerfer, Eh.
Foto- und Kinogeräte
Filmgeräte, Eh.
Foto- und Kinogeräte
Fingernagelstudio
Kosmetiksalons
Fitnesszentren
 
Fische, Eh.
 
Flaschnerei
Heizungsinstallation
Fleischerei
 
Fliesenleger
 
Flipperautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Foto- und Kinogeräte, Eh.
 
Fotoapparate, Eh.
Foto- und Kinogeräte
Fotobedarf, Eh.
Foto- und Kinogeräte
Fotograf
 
Frisör
 
Fuhrgewerbe
 
Fußbodenbelag, Eh.
Lacke
Fußpflege
Kosmetiksalons
Garten- u. Landschaftsbau
 
Gasinstallation
Heizungsinstallation
Gasthof
Beherbergungsunternehmen
Gastwirtschaft
 
Gebäudereinigung
Glas- und Gebäudereinigung
Geldspielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Gemüse, Eh.
Obst
Genussmittel, Eh.
Nahrungsmittel
Geschenkartikel, Eh.
Kunstgewerbliche Erzeugnisse
Gesichtsmassage
Kosmetiksalons
Getränke, Eh.
 
Gipser
Stuckateur
Glas- und Gebäudereinigung
 
Glaserei
 
Glaswaren, Eh.
Haushaltswaren
Goldschmiedewaren, Eh.
Uhren
Grabsteingeschäft
Steinbildhauer
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Fuhrgewerbe
Güterfernverkehr
Fuhrgewerbe
Güternahverkehr
Fuhrgewerbe
Handarbeiten
Textilwaren
Handarbeitsbedarf, Eh.
Textilwaren
Haushaltswaren, Eh.
 
Hausrat, Eh.
Haushaltswaren
Haustextilien, Eh.
Textilwaren
Heißmangel
Wäscherei
Heizöl, Eh.
Brennstoffe
Heizungsinstallation
 
Herrenbekleidung, Eh.
Textilwaren
Herrenfrisör
Frisör
Hobelwerk
Sagewerk
Holzbau
Zimmerei
Holzhausrat, Eh.
Haushaltswaren
Hotel
Beherbergungsunternehmen
Hüte, Eh.
Textilwaren
Imbissbetriebe
 
Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen
Heizungsinstallation
Kartoffeln, Eh.
Obst
Keramik, Eh.
Haushaltswaren
Kinderbekleidung, Eh.
Textilwaren
Kinogeräte, Eh.
Foto- und Kinogeräte
Kiosk
Nahrungsmittel oder Tabakwaren
Klempnerei
Heizungsinstallation
Kohlen, Eh.
Brennstoffe
Konditorei
Bäckerei oder Café
Körperpflegemittel, Eh.
Parfümerie
Kopiergeräte, Eh.
Computer und Software
Kosmetik
Parfümerie
Kosmetiksalons
 
Kraftfahrschule
Fahrschule
Kraftfahrzeughandel
 
Kraftfahrzeuglackierer
 
Kraftfahrzeugreparatur
 
Kraftfahrzeugzubehör, Eh.
 
Kraftwagenverkehr
Omnibusunternehmen oder Taxigewerbe
Küchengeräte, Eh.
Haushaltswaren
Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Eh.
 
Kunstschlosserei
Schlosserei
Kunststoffhausrat, Eh.
Haushaltswaren
Kurzwaren, Eh.
Textilwaren
Lacke, Eh.
 
Lackierer
Maler
Lackierung von Straßenfahrzeugen
Kraftfahrzeuglackierer
Landschaftsgärtner, -gestaltung
Garten- u. Landschaftsbau
Lebensmittel, Eh.
Nahrungsmittel
Lederwaren, Eh.
 
Leuchten, Eh.
Elektrotechnische Erzeugnisse
Maler
 
Maniküre
Kosmetiksalons
Massagesalons
Kosmetiksalons
Metallwaren, Eh.
Haushaltswaren
Meterwaren, Eh.
Textilwaren
Metzgerei
Fleischerei
Mietwagen mit Fahrer
Taxigewerbe
Möbel, Eh.
 
Möbelschreinerei
Schreinerei
Möbeltischlerei
Schreinerei
Mosaikleger
Fliesenleger
Musikkassetten, Eh.
Unterhaltungselektronik
Mützen, Eh.
Textilwaren
Nahrungsmittel verschiedener Art, Eh.
 
Naturkost, Eh.
Reformwaren
Oberbekleidung, Eh.
Textilwaren
Obst, Eh.
 
Omnibusunternahmen
Fuhrgewerbe
Optiker
 
Orthopädieschuhmacher
Schuhmacher
Papierwaren, Eh.
Schreibwaren
Parfümerie
 
Pediküre
Kosmetiksalons
Pension
Beherbergungsunternehmen
Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Fuhrgewerbe
Pflanzen, Eh.
Blumen
Pizzeria
Gastwirtschaft
Plattenleger
Fliesenleger
Polsterer
Raumausstatter
Polsterwaren, Eh.
Raumausstatter
Portraittotograf
Fotograf
Porzellanwaren, Eh.
Haushaltswaren
Radiogeräte, Eh.
Unterhaltungselektronik
Raumausstatter
 
Reformwaren, Eh.
 
Restaurant
Gastwirtschaft
Rundfunkgeräte, Eh
Unterhaltungselektronik
Säge- und Hobelwerk
 
Säuglingsbekleidung, Eh.
Textilwaren
Scanner, Eh.
Computer und Software
Schallplatten, Eh.
Unterhaltungselektronik
Schankwirtschaft
Gastwirtschaft
Schirme, Eh.
Textilwaren
Schlachterei
Fleischerei
Schlosserei
 
Schmuckwaren, Eh.
Uhren
Schneiderei
 
Schneidereibedarf, Eh.
Textilwaren
Schnellimbiss
Imbissbetrieb
Schnellreinigung
Chemische Reinigung
Schreibwaren, Eh.
 
Schreinerei
 
Schuhe, Eh.
 
Schuhmacher
 
Schuhwaren, Eh.
Schuhe
Schulartikel, Eh.
Schreibwaren
Silberwaren, Eh.
Uhren
Software
Computer und Software
Solarien
 
Speiseeis
Eisdiele
Speisewirtschaft
Gastwirtschaft
Spenglerei
Heizungsinstallation
Spielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Spielhalten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Spielwaren, Eh.
 
Spirituosen, Eh.
Getränke oder Tabakwaren
Sportartikel, Eh.
 
Steinbildhauer
 
Steinmetz
Steinbildhauer
Strickwaren, Eh.
Textilwaren
Stuckateur
 
Südfrüchte, Eh.
Obst
Tabakwaren, Eh.
 
Tapeten, Eh.
Lacke
Tapezierer
Maler
Täschnerwaren, Eh.
Lederwaren
Taxigewerbe
Fuhrgewerbe
Telekommunikationsendgeräte, Eh.
 
Textilwaren verschiedener Art, Eh.
 
Tiere, Eh.
Zoologischer Bedarf
Tischlerei
Schreinerei
Tüncher
Maler
Uhren, Eh.
 
Unterhaltungselektronik, Eh.
 
Unterhaltungszeitschriften, Eh.
Tabakwaren
Verkaufsstand
Nahrungsmittel oder Tabakwaren
Verputzer
Stuckateur
Video…
Unterhaltungselektronik
Wäsche, Eh.
Textilwaren
Wäscherei
 
Wasserinstallation
Heizungsinstallation
Wein, Eh.
Getränke
Weinwirtschaft
Gastwirtschaft
Weißbinder
Maler
Weißwaren, Eh.
Textilwaren
Werbefotograf
Fotograf
Wirkwaren, Eh.
Textilwaren
Wirtschaft
Gastwirtschaft
Wollwaren, Eh.
Textilwaren
Zeitschriften, Eh.
Tabakwaren
Zeitungen, Eh.
Tabakwaren
Zierfische, Eh.
Zoologischer Bedarf
Ziervögel, Eh.
Zoologischer Bedarf
Zigarren und Zigaretten, Eh.
Tabakwaren
Zimmerei
 
Zoologischer Bedarf, lebende Tiere, Eh.
 

Umrechnung der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Es entspricht
Es entspricht
Es entspricht
ein
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes
von
einem
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v.H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
ein
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v.H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
ein
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes von
einem
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v.H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
1
1,01
34
51,52
67
203,03
2
2,04
35
53,85
68
212,50
3
3,09
36
56,25
69
222,58
4
4,17
37
58,73
70
233,33
5
5,26
38
61,29
71
244,83
6
6,38
39
63,93
72
257,14
7
7,53
40
66,67
73
270,37
8
8,70
41
69,49
74
284,62
9
9,89
42
72,41
75
300,00
10
11,11
43
75,44
76
316,67
11
12,36
44
78,57
77
334,78
12
13,64
45
81,82
78
354,55
13
14,94
46
85,19
79
376,19
14
16,28
47
88,68
80
400,00
15
17,65
48
92,31
81
426,32
16
19,05
49
96,08
82
455,58
17
20,48
50
100,00
83
488,24
18
21,95
51
104,08
84
525,00
19
23,46
52
108,33
85
566,67
20
25,00
53
112,77
86
614,29
21
26,58
54
117,39
87
669,23
22
28,21
55
122,22
88
733,33
23
29,87
56
127,27
89
809,09
24
31,58
57
132,56
90
900,00
25
33,33
58
138,10
91
1.011,11
26
35,14
59
143,90
92
1.150,00
27
38,99
60
150,00
93
1.328,57
28
38,89
61
156,41
94
1.586,87
29
40,85
62
163,16
95
1.900,00
30
42,86
63
170,27
96
2.400,00
31
44,93
64
177,78
97
3.233,33
32
47,06
65
185,71
98
4.900,00
33
49,25
66
194,12
99
9.900,00

Umrechnung der Rohgewinnaufschlagsätze in Rohgewinnsätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Es entspricht
Es entspricht
Es entspricht
ein
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v.H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
einem
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes von
ein
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v.H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
einem
Rohgewinnsatz
in v.H. des
Umsatzes von
ein
Rohgewinnauf-
schlagsatz in
v.H. des
Wareneinsatzes
bzw. Waren- und
Materialeins. von
einem
Rohgewinnsatz
in v.H.
des Umsatzes
von
1
0,99
43
30,07
85
45,95
2
1,96
44
30,56
86
46,24
3
2,91
45
31,03
87
46,52
4
3,85
46
31,51
88
46,81
5
4,76
47
31,97
89
47,09
6
6,66
48
32,43
90
47,37
7
6,54
49
32,89
91
47,64
8
7,41
50
33,33
92
47,92
9
8,26
51
33,77
93
48,19
10
9,09
52
34,21
94
48,45
11
9,91
53
34,64
95
48,72
12
10,71
54
35,06
96
48,98
13
11,50
55
35,48
97
49,24
14
12,28
56
35,90
98
49,49
15
13,04
57
36,31
99
49,75
16
13,79
58
36,71
100
50,00
17
14,53
59
37,11
110
52,38
18
15,25
60
37,50
120
54,55
19
15,97
61
37,89
130
56,52
20
16,67
62
38,27
140
58,33
21
17,36
63
38,65
150
60,00
22
18,03
64
39,02
160
61,54
23
18,70
65
39,39
170
62,96
24
19,35
66
39,76
180
64,29
25
20,00
67
40,12
190
65,52
26
20,63
68
40,48
200
66,67
27
21,26
69
40,83
250
71,43
28
21,88
70
41,18
300
75,00
29
22,48
71
41,52
350
77,78
30
23,08
72
41,86
400
80,00
31
23,66
73
42,20
450
81,82
32
24,24
74
42,53
500
83,33
33
24,81
75
42,86
550
84,62
34
25,37
76
43,18
600
85,71
35
25,93
77
43,50
650
86,67
36
26,47
78
43,82
700
87,50
37
27,01
79
44,13
750
88,24
38
27,54
80
44,44
800
88,89
39
28,06
81
44,75
850
89,47
40
28,57
82
45,05
900
90,00
41
29,08
83
45,36
950
90,48
42
29,58
84
45,65
1000
90,91


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bezeichnung der
Gewerbeklassen
in alphabetischer Reihenfolge
Nr. der
Klassifi-
kation
der
Roh-
gewinn-
aufschlag
auf den
Waren-
einsatz
bzw.
Waren-
und
Material-
einsatz
(Umrechn.
Rohgew. I
der Sp. 4
Roh-
gewinn I
Roh-
gewinn II
Halbrein-
gewinn
Rein-
Gewinn
Bemerkungen
Wirt-
schafts-
zweige
(vgl. Nr. 5 der Vorbemerkungen)
in v. H. des wirtsch. Umsatzes
1
2
3
4
5
6
7
8
Apotheken
52310.0
33 – 45
25 – 31
 
16 – 25
5 – 13
 
 
 
39
28
 
20
9
 
Bäckerei, Konditorei
Brot- und Feinbäckerei
15810.0
52241.0
 
 
 
 
 
Bei Bäckereien ohne
Kaffeedepot
oder bei erheblicher
Speiseeis-
herstellung obere
Rahmenhälfte
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
163 – 376
62 – 79
 
32 – 62
8 – 34
 
 
 
 
245
71
 
48
20
B
über
250.000 €
 
163 – 376
62 – 79
 
32 – 62
3 – 20
 
 
 
 
245
71
 
48
11
Bau- und
Heimwerkerbedarf
52453.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
600.000 €
 
35 – 117
26 – 54
 
11 – 37
3 – 21
 
 
 
 
 
67
40
 
24
11
 
B
über
600.000 €
 
25 – 100
20 – 50
 
10 – 29
2 – 10
 
 
 
 
 
49
33
 
21
6
 
Bauunternehmen
(mit Materiallieferung)
45210.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
78
36 – 78
11 – 47
8 – 40
 
 
 
 
 
 
 
54
28
23
 
B
über
200.000 €
 
 
71
32 – 59
7 – 30
3 – 22
 
 
bis
500.000 €
 
 
 
43
17
13
 
C
über
500.000 €
 
 
64
24 – 50
6 – 21
2 – 14
 
 
 
 
 
 
 
36
13
8
 
Beherbergungsgewerbe
 
 
 
 
 
 
 
Hotels, Gasthöfe und
Pensionen mit Halb-
und Vollpension
55101.0
55103.0
 
 
 
 
 
 
55104.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
360.000 €
 
213 – 669
68 – 87
 
32 – 60
5 – 28
 
 
 
 
 
355
78
 
47
15
 
B
über
360.000 €
 
213 – 669
68 – 87
 
32 – 60
3 – 19
 
 
 
 
 
355
78
 
47
10
 
Hotels garnis, Gasthöfe
und Pensionen mit Früh-
stück
55102.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
130.000 €
 
 
 
 
40 – 72
3 – 34
 
 
 
 
 
 
 
 
57
21
 
B
über
130.000 €
 
 
 
 
40 – 72
5 – 28
 
 
 
 
 
 
 
 
57
16
 
Bestattungswesen
93031.0
203 – 733
67 – 88
 
37 – 64
13 – 45
Vermittlungs-
provisionen sind
einbezogen
 
376
79
 
51
28
Blumen und Pflanzen, Eh.
(ohne Gärtnerat)
52491.0
59 – 150
37 – 60
 
20 – 47
6 – 28
 
 
96
49
 
33
15
 
Brennstoffe, Eh.
52631.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
1.000.000 €
 
8 – 61
7 – 38
 
3 – 26
2 – 15
Ohne oder bei
geringem
Heizölanteil obere
Rahmenhälfte    
 
 
 
 
28
22
 
12
7
B
über
1.000.000 €
 
5 – 16
5 – 14
 
3 – 8
1 – 4
 
 
 
 
11
10
 
5
3
Bücher, Eh.
(auch in Verbindung mit
Schreibwaren)
52472.0
33 – 59
25 – 37
 
15 – 28
2 – 15
 
 
45
31
 
22
8
 
Chemische Reinigung
(ohne Annahmestellen)
93013.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
 
 
26 – 70
7 – 37
 
 
 
 
 
 
 
 
50
21
 
B
über
200.000 €
 
 
 
 
26 – 70
5 – 27
 
 
 
 
 
 
 
 
50
15
 
Computer, Software und
Büromaschinen, Eh.
52495.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
25 – 194
20 – 66
 
8 – 43
4 – 33
 
 
 
 
 
69
41
 
24
18
 
B
über
250.000 €
 
18 – 104
15 – 51
 
7 – 36
2 – 19
 
 
 
 
 
47
32
 
20
9
 
Dachdeckerei
45221.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
 
67
32 – 67
10 – 42
4 – 35
 
 
 
 
 
 
 
49
24
18
 
B
über
300.000 €
 
 
63
28 – 50
9 – 28
3 – 22
 
 
 
 
 
 
 
39
17
11
 
Drogerien
52332.0
39 – 85
28 – 46
 
15 – 33
3 – 19
 
 
 
 
 
61
38
 
25
11
 
Druckereien
22220.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
75
49 – 81
19 – 53
9 – 39
 
 
 
 
 
 
 
65
35
24
 
B
über
200.000 €
 
 
74
41 – 69
12 – 40
4 – 26
 
 
bis
400.000 €
 
 
 
54
25
14
 
C
über
400.000 €
 
 
71
37 – 62
12 – 33
3 – 22
 
 
 
 
 
 
 
49
22
11
 
Eisdielen
55304.0
233 – 488
70 – 83
 
34 – 64
8 – 40
 
 
317
76
 
50
23
 
Elektroinstallation
(auch mit Einzelhandel)
45310.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
 
66
36 – 72
18 – 46
6 – 42
 
 
 
 
 
 
 
53
29
23
 
B
über
250.000 €
 
 
62
30 – 51
10 – 31
5 – 23
 
 
bis
600.000 €
 
 
 
40
21
14
 
C
über
600.000 €
 
 
61
25 – 47
8 – 27
3 – 15
 
 
 
 
 
 
 
36
17
9
 
Elektrotechnische
Erzeugnisse und
Leuchten, Eh.
(auch mit Reparatur- und
Installationsarbeiten)
52451.0
52442.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
260.000 €
 
39 – 163
28 – 62
 
13 – 41
5 – 27
 
 
 
 
 
79
44
 
26
15
 
B
über
260.000 €
 
39 – 163
28 – 62
 
13 – 41
3 – 21
 
 
 
 
 
79
44
 
26
10
 
Estrichlegerei
(mit Materiallieferung)
45433.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
 
68
32 – 71
11 – 46
7 – 37
 
 
 
 
 
 
 
50
26
22
 
B
über
300.000 €
 
 
61
27 – 50
8 – 22
3 – 17
 
 
 
 
 
 
 
39
16
10
 
Fahrräder, Eh. mit
Reparaturen
(auch Einzelhandel mit Ersatzteilen
und Zubehör)
52497.0
33 – 75
25 – 43
 
13 – 32
3 – 19
 
 
54
35
 
22
11
 
Fahrschulen
80411.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
180.000 €
 
 
 
 
36 – 66
18 – 52
 
 
 
 
 
 
 
 
52
35
 
B
über
180.000 €
 
 
 
 
36 – 66
11 – 45
 
 
 
 
 
 
 
 
52
26
 
Fische, Fischerzeugnisse,
Eh.
52230.0
45 – 117
31 – 54
 
13 – 39
4 – 19
 
 
75
43
 
25
12
 
Fitnesszentren
80411.0
 
 
 
35 – 75
3 – 32
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
55
16
 
Fleischerei, Metzgerei,
Schlachterei
15130.0
85 – 163
48 – 62
 
23 – 44
3 – 20
 
52220.0
117
54
 
34
10
 
(auch mit Fleisch- und
Handelswarenzukauf)
 
 
 
 
 
 
 
Fliesen-, Platten- und
Mosaiklegerei
(mit Materiallieferung)
45432.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
100.000 €
 
 
73
52 – 86
22 – 62
14 – 58
 
 
 
 
 
 
 
69
43
38
 
B
über
100.000 €
 
 
70
41 – 72
16 – 47
10 – 42
 
 
bis
200.000 €
 
 
 
56
32
26
 
C
über
200.000 €
 
 
69
32 – 58
10 – 35
4 – 28
 
 
bis
500.000 €
 
 
 
44
22
16
 
D
über
500.000 €
 
 
66
28 – 48
9 – 25
4 – 19
 
 
 
 
 
 
 
38
17
11
 
Fotografisches Gewerbe
52494.0
 
 
 
 
 
 
Foto- und Kinogeräte,
Eh.
 
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
69 – 257
41 – 72
 
18 – 46
5 – 28
 
 
 
 
 
122
55
 
33
15
 
B
über
200.000 €
 
41 – 163
29 – 62
 
17 – 39
3 – 15
 
 
 
 
 
75
43
 
27
8
 
Portrait- und
Werbefotografen
74811.0
 
 
 
24 – 64
6 – 50
 
 
 
 
 
44
28
 
Frisörgewerbe
(auch mit Einzelhandel)
93025.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
90
48 – 81
21 – 56
14 – 48
 
 
 
 
 
 
 
63
39
28
 
B
über
150.000 €
 
 
88
40 – 60
18 – 37
8 – 27
 
 
 
 
 
 
 
51
27
18
 
Fuhrgewerbe
(Straßenverkehr)
 
 
 
 
 
 
 
Güterbeförderung mit
Kraftfahrzeugen
60240.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
 
 
21 – 65
12 – 57
 
 
 
 
 
 
 
 
45
35
 
B
über
150.000 €
 
 
 
 
16 – 56
7 – 34
 
 
bis
500.000 €
 
 
 
 
36
19
 
C
über
500.000 €
 
 
 
 
10 – 48
2 – 24
 
 
 
 
 
 
 
 
31
11
 
Personenbeförderung mit
Personenkraftfahrzeugen
 
 
 
 
 
 
 
Taxigewerbe und
Mietwagen mit Fahrer
60220.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
100.000 €
 
 
 
 
22 – 52
19 – 58
 
 
 
 
 
 
 
 
43
37
 
B
über
100.000 €
 
 
 
 
22 – 62
12 – 42
 
 
bis
200.000 €
 
 
 
 
43
26
 
C
über
200.000 €
 
 
 
 
22 – 62
7 – 34
 
 
 
 
 
 
 
 
43
18
 
Busunternehmen
60211.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
60212.0
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
60230.0
 
 
 
15 – 55
7 – 38
 
 
 
 
 
 
 
 
35
20
 
B
über
300.000 €
 
 
 
 
12 – 50
3 – 19
 
 
 
 
 
 
 
 
33
11
 
Garten- und
Landschaftsbau
01412.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
 
79
42 – 80
14 – 50
8 – 44
 
 
 
 
 
 
 
61
32
27
 
B
über
250.000 €
 
 
75
35 – 60
11 – 32
5 – 25
 
 
bis
500.000 €
 
 
 
47
21
15
 
C
über
500.000 €
 
 
71
32 – 55
7 – 27
2 – 22
 
 
 
 
 
 
 
43
17
11
 
Gast- und Speisewirt-
schaften
 
 
 
 
 
 
 
Gast-, Speise- und
Schankwirtschaften
55301.0
 
 
 
 
 
 
55401.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
144 – 317
59 – 76
 
26 – 58
8 – 35
 
 
 
 
 
213
68
 
44
20
 
B
über
250.000 €
 
144 – 317
59 – 76
 
26 – 58
4 – 23
 
 
 
 
 
213
68
 
44
13
 
Pizzerien
55301.0
 
 
 
 
 
Überwiegend Pizza und Teigwaren im Warenangebot
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
194 – 400
66 – 80
 
32 – 60
10 – 35
 
 
 
 
270
73
 
47
23
B
über
150.000 €
 
194 – 400
66 – 80
 
32 – 60
7 – 28
 
 
 
 
270
73
 
47
16
Cafés
55303.0
170 – 400
63 – 80
 
30 – 59
5 – 30
 
 
 
 
 
257
72
 
45
16
 
Getränke, Eh.
(auch Wein und Spirituosen)
52250.0
19 – 54
16 – 35
 
9 – 24
3 – 15
 
 
35
26
 
16
9
 
Glasergewerbe
45442.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
67
43 – 77
17 – 55
9 – 39
 
 
 
 
 
 
 
59
35
26
 
B
über
150.000 €
 
 
65
36 – 65
16 – 38
7 – 30
 
 
bis
300.000 €
 
 
 
50
27
17
 
C
über
300.000 €
 
 
61
29 – 52
14 – 32
4 – 21
 
 
 
 
 
 
 
40
22
11
 
Glas- und Gebäude-
reinigung
74701.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
100.000 €
 
 
 
60 – 100
30 – 74
25 – 70
 
 
 
 
 
 
 
84
53
46
 
B
über
100.000 €
 
 
 
50 – 81
20 – 60
16 – 54
 
 
bis
200.000 €
 
 
 
66
38
31
 
C
über
200.000 €
 
 
 
42 – 67
17 – 45
9 – 33
 
 
bis
400.000 €
 
 
 
55
28
20
 
D
über
400.000 €
 
 
 
31 – 56
10 – 31
3 – 21
 
 
 
 
 
 
 
44
20
12
 
Haushaltswaren aus
Metall- und Kunststoff,
Keramische Erzeugnisse
Glaswaren, Eisen- und
Metallwaren, Eh.
52443.0
52444.0
52461.0
47 – 113
72
32 – 53
42 
 
17 – 39
28
3 – 22
12
 
Heizungs-, Gas- und
Wasserinstallation,
Klempnerei (Flaschnerei,
Spenglerei)
45330.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
57
34 – 62
13 – 41
10 – 36
 
 
 
 
 
 
 
48
26
21
 
B
über
200.000 €
 
 
56
28 – 51
11 – 30
6 – 24
 
 
bis
600.000 €
 
 
 
39
20
14
 
C
über
600.000 €
 
 
54
25 – 43
10 – 28
3 – 19
 
 
 
 
 
 
 
33
17
10
 
Imbissbetriebe
55305.0
113 – 285
53 – 74
 
29 – 55
10 – 35
 
 
 
 
 
178
64
 
42
22
 
Kfz-Einzelhandel
50103.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
500.000 €
 
15 – 79
13 – 44
 
5 – 29
3 – 20
 
 
 
 
 
35
26
 
16
10
 
B
über
500.000 €
 
9 – 41
8 – 29
 
4 – 18
1 – 8
 
 
 
 
 
20
17
 
10
4
 
Kfz-Lackiererei
50203.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
78
48 – 78
22 – 57
9 – 36
 
 
 
 
 
 
 
63
37
23
 
B
über
200.000 €
 
 
78
43 – 66
16 – 46
5 – 28
 
 
bis
400.000 €
 
 
 
53
30
16
 
C
über
400.000 €
 
 
78
39 – 59
14 – 37
5 – 22
 
 
 
 
 
 
 
49
26
12
 
Kfz-Reparatur
(ohne Tankstelle, Garagenvermietung
und Fahrschule)
50205.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
62
40 – 68
19 – 50
11 – 41
 
 
 
 
 
 
 
57
35
25
 
B
über
150.000 €
 
 
58
35 – 56
15 – 38
8 – 27
 
 
bis
300.000 €
 
 
 
46
27
18
 
C
über
300.000 €
 
 
54
28 – 50
12 – 32
5 – 22
 
 
 
 
 
 
 
39
22
13
 
Kfz-Zubehörhandel
Einzelhandel mit Kraftwagentteilen
und -zubehör
50303.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
250.000 €
 
35 – 113
26 – 53
 
13 – 33
4 – 26
 
 
 
 
 
61
38
 
24
15
 
B
über
250.000 €
 
32 – 85
24 – 46
 
12 – 29
3 – 18
 
 
 
 
 
49
33
 
21
9
 
Kioske und Verkaufs-
stände
55407.0
Je nach überwiegendem Warensortiment:
62260.0
– Nehrungs- und Genussmittel, Eh.
52473.0
62110.0
– Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Kosmetiksalons
93024.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
75.000 €
 
163 – 1011
62 – 91
 
36 – 72
18 – 55
 
 
 
 
 
300
75
 
52
35
 
B
über
75.000 €
 
163 – 1011
62 – 91
 
29 – 62
9 – 39
 
 
 
 
 
300
75
 
44
23
 
Kunstgewerbliche Erzeug-
nisse, Geschenkartikel, Eh.
52482.0
54 – 178
92
35 – 64
48
 
16 – 45
31
5 – 27
15
 
Lacke, Farben und
sonstiger Anstrichbedarf
sowie Tapeten, Fußboden-
belag, Eh.
52462.0
52481.0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
210.000 €
 
49 – 108
33 – 52
 
18 – 36
7 – 24
 
 
 
 
 
72
42
 
27
15
 
B
über
210.000 €
 
49 – 108
33 – 52
 
18 – 36
3 – 17
 
 
 
 
 
72
42
 
27
9
 
Leder- und Täschner-
waren, Eh.
52432.0
61 – 117
38 – 54
 
21 – 42
5 – 24
 
 
89
47
 
32
14
 
Maler- und Lackiererge-
werbe, Tapezierer
45441.0
45435.0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
100.000 €
 
 
83
53 – 89
26 – 64
21 – 61
 
 
 
 
 
 
 
73
47
41
 
B
über
100.000 €
 
 
81
40 – 72
15 – 48
10 – 40
 
 
bis
200.000 €
 
 
 
56
32
25
 
C
über
200.000 €
 
 
80
35 – 62
13 – 37
8 – 30
 
 
bis
500.000 €
 
 
 
48
24
18
 
D
über
500.000 €
 
 
77
31 – 52
10 – 33
5 – 25
 
 
 
 
 
 
 
41
19
12
 
Möbel und sonstige Ein-
richtungsgegenstände,
Eh.
52441.0
49 – 138
33 – 58
 
16 – 36
2 – 22
 
 
72
42
 
26
9
 
Nahrungs- und Genuss-
mittel versch. Art, Eh.
52110.0
52275.0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
400.000 €
 
20 – 82
17 – 45
 
8 – 32
4 – 16
 
 
 
 
 
39
28
 
18
9
 
B
über
400.000 €
 
23 – 39
19 – 28
 
12 – 21
2 – 8
 
 
 
 
 
30
23
 
16
4
 
Obst, Gemüse, Südfrüchte
und Kartoffeln, Eh.
52210.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
41 – 92
29 – 48
 
14 – 36
5 – 23
 
 
 
 
 
61
38
 
24
15
 
B
über
200.000 €
 
30 – 64
23 – 39
 
10 – 27
3 – 18
 
 
 
 
 
45
31
 
20
10
 
Optiker
52493.0
144 – 270
59 – 73
 
31 – 55
8 – 34
 
 
 
 
 
194
66
 
44
20
 
Parfümerien
Eh. mit kosmetischen
Erzeugnissen, Körper-
pflegemitteln
52331.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
56 – 156
36 – 61
 
21 – 41
4 – 28
 
 
 
 
 
89
47
 
31
15
 
B
über
300.000 €
 
56 – 156
36 – 61
 
21 – 41
2 – 17
 
 
 
 
 
89
47
 
31
8
 
Raumausstatter
(Dekorateure und
Polsterer)
45436.0
52447.0
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
63
45 – 71
21 – 45
7 – 39
 
 
 
 
 
 
 
57
34
24
 
B
über
150.000 €
 
 
57
33 – 56
13 – 37
4 – 23
 
 
 
 
 
 
 
44
24
13
 
Reformwaren (Naturkost)
Eh.
52271.0
37 – 61
27 – 38
 
14 – 27
3 – 16
 
 
49
33
 
22
9
 
Säge- und Hobelwerke
20100.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
500.000 €
 
 
62
29 – 69
8 – 37
4 – 30
 
 
 
 
 
 
 
48
20
13
 
B
über
500.000 €
 
 
50
25 – 45
6 – 21
2 – 13
 
 
 
 
 
 
 
33
13
7
 
Schlosserei
(einschl. Bauschlosserei)
28521.0
 
 
 
 
 
 
45420.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
75
51 – 87
19 – 55
10 – 46
 
 
 
 
 
 
 
66
37
28
 
B
über
150.000 €
 
 
71
36 – 66
15 – 42
8 – 33
 
 
bis
300.000 €
 
 
 
52
28
19
 
C
über
300.000 €
 
 
68
33 – 58
13 – 38
7 – 25
 
 
bis
500.000 €
 
 
 
44
24
16
 
D
über
500.000 €
 
 
66
27 – 53
10 – 29
3 – 22
 
 
 
 
 
 
 
40
19
12
 
Schneiderei
(Änderungsschneiderei)
18220.0
 
 
56 – 98
32 – 80
16 – 64
 
 
 
 
80
59
42
 
Schreib- und Papierwaren,
Schul- und Büroartikel,
Eh.
52471.0
32 – 89
24 – 47
 
14 – 35
3 – 19
 
 
56
36
 
24
10
 
Schreinerei, Tischlerei
(Bau- und Mobeltischlerei)
20300.0
 
 
 
 
 
 
36140.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
45420.0
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
66
37 – 79
11 – 47
7 – 39
 
 
 
 
 
 
 
55
28
21
 
B
über
150.000 €
 
 
63
33 – 55
14 – 33
6 – 26
 
 
bis
300.000 €
 
 
 
44
23
16
 
C
über
300.000 €
 
 
59
25 – 47
9 – 28
3 – 18
 
 
 
 
 
 
 
36
18
10
 
Schuhe und Schuhwaren,
Eh.
(auch mit Reparaturen)
52431.0
52 – 104
34 – 51
 
20 – 38
3 – 22
 
 
75
43
 
29
11
 
Schubmacherei
(auch orthopädische)
52710.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
80.000 €
 
 
82
69 – 89
46 – 72
24 – 60
 
 
 
 
 
 
 
79
59
44
 
B
über
80.000 €
 
 
79
50 – 79
30 – 63
13 – 49
 
 
 
 
 
 
 
65
45
31
 
Solarien
93042.0
 
 
 
31 – 70
4 – 31
 
 
 
 
 
49
17
 
Spielhallen und Betrieb
von Spielautomaten
92711.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
400.000 €
 
 
 
 
14 – 64
5 – 33
 
 
 
 
 
 
 
 
38
17
 
B
über
400.000 €
 
 
 
 
19 – 67
3 – 26
 
 
 
 
 
 
 
 
48
14
 
Spielwaren, Eh.
52486.0
37 – 85
27 – 46
 
14 – 34
3 – 18
 
 
56
36
 
24
10
 
Sport- und Camping-
artikel, Eh.
52498.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
400.000 €
 
43 – 82
30 – 45
 
15 – 30
3 – 23
 
 
 
 
 
61
38
 
23
12
 
B
über
400.000 €
 
43 – 82
30 – 45
 
15 – 30
2 – 13
 
 
 
 
 
61
38
 
23
7
 
Steinbildhauerei und
Steinmetzerei
26701.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
70
49 – 76
20 – 56
13 – 48
 
 
 
 
 
 
 
63
38
30
 
B
über
150.000 €
 
 
67
38 – 62
15 – 39
7 – 28
 
 
 
 
 
 
 
49
26
18
 
Stuckateurgewerbe,
Gipserei und Verputzerei
45410.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
100.000 €
 
 
86
62 – 96
23 – 66
21 – 61
 
 
 
 
 
 
 
80
46
41
 
B
über
100.000 €
 
 
76
40 – 68
10 – 48
7 – 40
 
 
bis
250.000 €
 
 
 
53
28
21
 
C
über
250.000 €
 
 
74
33 – 58
11 – 31
4 – 25
 
 
 
 
 
 
 
45
20
14
 
Tabakwaren und Zeit-
schriften, Eh.
52260.0
14 – 35
12 – 26
 
7 – 18
2 – 10
Hinweis auf
Tz. 8.1.1 und Tz.
8.4.2 der Vor-
bemerkungen
52473.0
23
19
 
13
6
Telekommunikationsendge
räte und Mobiltelefone, Eh.
52496.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
300.000 €
 
33 – 400
25 – 80
 
11 – 53
2 – 32
 
 
 
 
 
92
48
 
26
15
 
B
über
300.000 €
 
25 – 257
20 – 72
 
11 – 52
2 – 18
 
 
 
 
 
69
41
 
28
10
 
Textilwaren verschiedener
Art und Oberbekleidung,
Eh.
52412.0
54 – 113
36 – 53
 
18 – 38
3 – 22
 
52421.0
75
43
 
28
12
 
52422.0
 
 
 
 
 
 
52423.0
 
 
 
 
 
 
52424.0
 
 
 
 
 
 
Uhren, Edelmetall- und
Schmuckwaren, Eh.
(auch mit Reparaturen)
52485.0
75 – 170
43 – 63
 
23 – 46
4 – 27
 
 
108
52
 
35
15
 
Unterhaltungselektronik,
Eh.
(auch mit Reparaturen und Eh. mit
sonstigen elektrotechnischen Erzeug-
nissen in geringem Umfang)
52452.0
35 – 108
61
26 – 52
38
 
15 – 34
24
4 – 21
11
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
Wäscherei, Heißmangetel
93011.0
 
 
 
 
 
Waschmittel sind
Betriebsstoffe
(nicht Material);
Löhne sind nicht
als Fortigungslöhne
zu behandeln
Wirtsch. Umsatz:
93015.0
 
 
 
 
 
A
bis
150.000 €
 
 
 
 
32 – 68
8 – 43
 
 
 
 
 
 
 
52
25
B
über
150.000 €
 
 
 
 
32 – 68
5 – 32
 
 
 
 
 
 
 
52
16
Zimmerei
(mit Materiallieferung)
45223.0
 
 
 
 
 
 
Wirtsch. Umsatz:
 
 
 
 
 
 
 
A
bis
200.000 €
 
 
64
35 – 72
14 – 42
7 – 35
 
 
 
 
 
 
 
51
27
22
 
B
über
200.000 €
 
 
60
27 – 48
8 – 26
4 – 19
 
 
 
 
 
 
 
37
16
11
 
Zoologischer Bedarf,
lebende Tiere, Eh.
52492.0
43 – 113
30 – 53
 
15 – 38
3 – 20
Zu Spalte 4:
Bei überwiegendem
Handel mit
lebenden Tieren
obere Rahmenhälfte
 
69
41
 
26
10

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2006 Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge wegen Individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

  4. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter
Steuersatz
voller
Steuersatz
insgesamt
Bäckerei und Konditorei
   732
   168
   900
Fleischerei
   708
   528
1.236
Gast- und Speisewirtschaften
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
   840
   888
1.728
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.068
1.524
2.592
Getränkeeinzelhandel
 
   288
   288
Café
   852
   396
1.248
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier
(Eh.)
   432
    60
   492
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.140
   372
1.512
Obst. Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
   240
   120
   360

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2007 Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden durch die zuständigen Finanzbehörden festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen.

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge wegen individueller persönlicher Ess- oder Trinkgewohnheiten zu. Auch Krankheit oder Urlaub rechtfertigen keine Änderungen der Pauschbeträge.

  4. Die Pauschbeträge sind Jahreswerte für eine Person. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen. Tabakwaren sind in den Pauschbeträgen nicht enthalten. Soweit diese entnommen werden, sind die Pauschbeträge entsprechend zu erhöhen (Schätzung).

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

  6. Bei gemischten Betrieben (Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gastwirtschaft) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
ermäßigter
Steuersatz
voller
Steuersatz
insgesamt
Bäckerei
   776
   394
1.170
Fleischerei
   616
   923
1.539
Gast- und Speisewirtschaften
 
 
 
a) mit Abgabe von kalten Speisen
   739
1.108
1.847
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
1.022
1.822
2.844
Getränkeeinzelhandel
      0
   332
   332
Café und Konditorei
   788
   677
1.466
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier
(Eh.)
   468
     62
   530
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.071
   517
1.588
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
   248
   185
   431

Bundesministerium der Finanzen v. - IV A 7 - S 1544/0

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2007 I Seite 574
ZAAAC-57816