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RL 2004/17/EG Artikel 20

Titel II: Vorschriften für Aufträge

Kapitel II: Schwellenwerte und Ausnahmen

Abschnitt 2: Aufträge und Konzessionen sowie Aufträge, für die besondere Regelungen gelten

Unterabschnitt 2: Ausnahmebestimmungen, die auf alle Auftraggeber und auf alle Aufträge anwendbar sind

Artikel 20 Aufträge, die zu anderen Zwecken als der Durchführung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit oder zur Durchführung einer unter die Richtlinie fallenden Tätigkeit in einem Drittland vergeben werden