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RL 2004/17/EG Artikel 19

Titel II: Vorschriften für Aufträge

Kapitel II: Schwellenwerte und Ausnahmen

Abschnitt 2: Aufträge und Konzessionen sowie Aufträge, für die besondere Regelungen gelten

Unterabschnitt 2: Ausnahmebestimmungen, die auf alle Auftraggeber und auf alle Aufträge anwendbar sind

Artikel 19 Aufträge, die zum Zwecke der Weiterveräußerung oder der Vermietung an Dritte vergeben werden